Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/218
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Schleswiger Stadtwerke - Abwasserentsorgung -
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Fachdienst Finanzen; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Wolfgang Schoofs
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werkausschuss Abwasserentsorgung/Umweltdienste
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Vorberatung
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11.12.2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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16.12.2019
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Beschlussvorschlag
1) Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2020 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:
1. | Es betragen |
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1.1 | Im Erfolgsplan |
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| die Erträge | 10.033.000 | Euro |
| die Aufwendungen | 9.910.100 | Euro |
| der Jahresgewinn | 122.900 | Euro |
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1.2 | Im Vermögensplan |
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| die Einzahlungen | 7.899.000 | Euro |
| die Auszahlungen | 7.899.000 | Euro |
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2. | Es werden festgesetzt |
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2.1 | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionsmaßnahmen auf | 3.837.200 | Euro |
2.2 | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | Euro |
2.3 | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.000.000 | Euro |
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
Sachdarstellung
Die Werkleitung legt gemäß § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (EigVO) für den Eigenbetrieb Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- den Wirtschaftsplan 2020 vor. Aufgrund von § 5 Abs. 1 Nr. 5 EigVO ist für die Feststellung des Wirtschaftsplanes die Ratsversammlung zuständig.
Der Wirtschaftsplan 2020 der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein (EigVO) vom 5. Dezember 2017 erstellt. Er besteht aus:
-dem Erfolgsplan,
-dem Vermögensplan,
-der Stellenübersicht,
-der Zusammenstellung nach § 12 EigVO.
Erfolgsplan
Auf Grundlage der Abwassermengen auf Basis 2018 und 2019 und unter Berücksichtigung der für die Zukunft prognostizierten Aufwands- und Ertragsveränderungen betragen im Erfolgsplan 2020 die Summe der Erträge 10.033.000 Euro und die Aufwendungen 9.910.100 Euro.
Es ist geplant eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 122.900 € an die Stadt Schleswig auszuschütten. Aufgrund von Folgekosten des Schadensereignisses in 2018, es handelt sich überwiegend um Rechts- und Beratungskosten, kann die Eigenkapitalverzinsung nicht in voller Höhe ausgeschüttet werden.
Vermögensplan
Die Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögensplanes 2020 betragen 7.899.00 Euro.
Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.837.200 Euro erforderlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.
Stellenübersicht
Die Anzahl der Mitarbeiter in der Abwasserentsorgung verändert sich im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2019 nicht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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92 kB
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