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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/218

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1)      Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2020 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:

 

1.

Es betragen

 

 

1.1

Im Erfolgsplan

 

 

 

die Erträge

10.033.000

Euro

 

die Aufwendungen

9.910.100

Euro

 

der Jahresgewinn

122.900

Euro

 

 

 

 

1.2

Im Vermögensplan

 

 

 

die Einzahlungen

7.899.000

Euro

 

die Auszahlungen

7.899.000

Euro

 

 

 

 

2.

Es werden festgesetzt

 

 

2.1

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionsmaßnahmen auf

3.837.200

Euro

2.2

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

Euro

2.3

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

3.000.000

Euro

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

Sachdarstellung

Die Werkleitung legt gemäß § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (EigVO) für den Eigenbetrieb Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- den Wirtschaftsplan 2020 vor. Aufgrund von § 5 Abs. 1 Nr. 5 EigVO ist für die Feststellung des Wirtschaftsplanes die Ratsversammlung zuständig.

 

Der Wirtschaftsplan 2020 der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein (EigVO) vom 5. Dezember 2017 erstellt. Er besteht aus:

 

-dem Erfolgsplan,

-dem Vermögensplan,

-der Stellenübersicht,

-der Zusammenstellung nach § 12 EigVO.

 

Erfolgsplan

Auf Grundlage der Abwassermengen auf Basis 2018 und 2019 und unter Berücksichtigung der für die Zukunft prognostizierten Aufwands- und Ertragsveränderungen betragen im Erfolgsplan 2020 die Summe der Erträge 10.033.000 Euro und die Aufwendungen 9.910.100 Euro.

 

Es ist geplant eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 122.900 € an die Stadt Schleswig auszuschütten. Aufgrund von Folgekosten des Schadensereignisses in 2018, es handelt sich überwiegend um Rechts- und Beratungskosten, kann die Eigenkapitalverzinsung nicht in voller Höhe ausgeschüttet werden.

 

Vermögensplan

Die Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögensplanes 2020 betragen 7.899.00 Euro.

 

Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.837.200 Euro erforderlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

Stellenübersicht

Die Anzahl der Mitarbeiter in der Abwasserentsorgung verändert sich im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2019 nicht.

 

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Anlagen

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