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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/191-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird die Entgeltordnung der Stadtbücherei beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

  1. Zuständigkeit

Gemäß § 4 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung ist der Kultur, Sport und Tourismusausschuss zuständig.

 

Gemäß § 3 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung ist der Finanzausschuss zuständig.

 

Gemäß § 28 Nr. 13 GO entscheidet die Ratsversammlung.

 

 

  1. Sachdarstellung

Im Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus wurde die VO/2019/191 vorberaten. In der Sitzung des Finanzausschusses am 28.11.2019 wurde der Entwurf der Entgeltordnung für die Stadtbücherei (s. VO/2019/191) bemängelt. Dementsprechend wurde diese redaktionell angepasst. Die Entgelte wurden dabei sowohl in der Fassung des Finanzausschusses als auch in dieser nicht verändert.

 

Nach Abschaffung des Regionalmodells wurde von Seiten des Büchereivereins - um Abwanderungen in umliegende Standortbüchereien zu vermeiden - empfohlen, auf erhöhte Nutzungsentgelte für Benutzerinnen und Benutzer aus Umlandgemeinden zu verzichten.

 

Das hat der Ausschuss in seinem Beschluss mit einer Befristung bis zum 31.12.2019 umgesetzt (VO/2017/100).

 

Die Wiedereinführung verschiedener Ausleihentgelte für Nutzerinnen und Nutzer der Stadtbücherei aus der Stadt und dem Umland würde – wie bereits bei ihrer ersten Einführung vor mehreren Jahren - zu einem Besucherrückgang führen und die Attraktivität der Stadtbücherei verschlechtern. Überdies hat der Büchereiverein seine Förderkriterien 2019 dahingehend geändert, dass neben der Anzahl entliehener Medien neu nun auch die Anzahl der Besucher ein wesentliches Förderkriterium ist.

 

Um die optimale Förderung durch den Büchereiverein zu ermöglichen, empfiehlt die Verwaltung, dauerhaft auf die erhöhten Ausleihentgelte für Nutzerinnen und Nutzer aus dem Schleswiger Umland zu verzichten. Die insofern überarbeitete Entgeltordnung der Stadtbücherei liegt bei.

 

 

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Anlagen

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