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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/223

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, für das Gebiet nordwestlich der Schlei, südwestlich der ehemaligen Zuckerfabrik und südöstlich der Pionierstraße einen Bebauungsplan Nr. 105 „Auf der Freiheit (Ostteil)“ aufzustellen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben durchgeführt.

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

 

Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.

 

2.Sachdarstellung

 

Die Stadt Schleswig beabsichtigt, innerhalb des ehemaligen Kasernengeländes „Auf der Freiheit“ die bauliche Entwicklung voranzutreiben und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des neuen Ortsteiles zu schaffen. Das bedeutet, dass neben der Anpassung der vorbereitenden auch die verbindliche Bauleitplanung angeschoben werden muss.

 

Folgende Vorhaben sind derzeit in Planung:

 

Der Bereich östlich der „Heimat“ soll, nachdem die Fläche durch die Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH erworben wurde, einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Zwei Teilflächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich nicht im Besitz der Grundstücksentwicklungsgesellschaft. Dabei handelt es sich um den Bereich der vorhandenen Mühle und die Flächen, auf denen das zukünftige Zen-Kloster projektiert ist. Zur Verdeutlichung der städtebaulichen Gesamtsituation sind diese Bereiche Bestandteil des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 105.

 

Das Bebauungsplangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 11,3 ha. Den größten Flächenanteil bildet die Ausweisung von Wohnbauland in der Größenordnung von ca. 7,1 ha. Hier sollen zukünftig ca. 500 Miet- und Eigentumswohnungen entstehen, gefolgt von einem ca. 3 ha großen Anteil von Grün- und Freiflächen.

 

Alle Vorhaben sind aufeinander abgestimmt und ergeben ein durchdachtes Gesamtkonzept.

 

3.Handlungsbedarf

 

Um das Gebiet baulich zu entwickeln ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Bebauungsplan setzt die angestrebten Planungen in baurechtlichen Festsetzungen um.

 

4.Finanzierung

 

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt durch die Vorhabenträger und soll durch einen Erschließungsvertrag gesichert werden.

 

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Anlagen

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