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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/224

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 101 – Gebiet südlich und östlich des Lollfußes, nördlich der Schleistraße, westlich der Gutenbergstraße – wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.

 

2.Sachdarstellung

Am 12.02.2018 hat die Ratsversammlung der Stadt Schleswig die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 101 für das Gebiet südlich und östlich des Lollfußes, nördlich der Schleistraße, westlich der Gutenbergstraße beschlossen. In der gleichen Sitzung hat die Ratsversammlung zur Sicherung der Planung für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 101 eine Veränderungssperre beschlossen. Diese Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außerkraft. Da die Bauleitplanung noch nicht abgeschlossen ist und die Planung weiterhin gesichert werden soll, soll die Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 um ein Jahr verlängert werden.

 

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Anlagen

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