Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/010-I
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe für Beratungsleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich I Zentraler Service
- Beteiligt:
- Fachdienst Finanzen; Gleichstellungsbeauftragte; Fachdienst Allgemeine Verwaltung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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10.02.2020
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen:
beim Produktsachkonto 573030.0900021 - Gründung Betreibergesellschaft Kulturstätte – einen Betrag in Höhe von 47.738,25 EUR außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen beim Produktsachkonto 111031.0342000 - IT Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Die Ratsversammlung ist gemäß § 95 d Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) zuständig.
2.Sachdarstellung
Die Stadt hat sich verpflichtet, den Betrieb der Aktivitäten innerhalb des sog. "Heimat"-Gebäudes auf der Freiheit von den Kommunalbetrieben zu übernehmen. Im Einzelnen geht es um die Zurverfügungstellung einer Spielstätte für das Landestheater SH, den Betrieb des Varieté-Theater Heimat und das Anbieten zusätzlicher Veranstaltungen.
Der Betrieb soll in der Gesellschaftsform einer GmbH organisiert werden. Dafür wurden Beratungsleistungen bei der Wirtschaftsberatungsgesellschaft KPMG in Auftrag gegeben.
Die dafür benötigten Mittel sind im Haushalt 2019 nicht eingeplant und werden außerplanmäßig bei PSK 573030.0900021 gebucht. Die Höhe der außerplanmäßigen Auszahlung liegt oberhalb des Höchstbetrages von 25.000 €. Bis zu diesem Betrag erfolgt die Zustimmung durch den Bürgermeister
3. Finanzierung
Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch Minderauszahlungen beim Produktsachkonto 111031.0342000 - IT Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen
