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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/012-I

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit dem Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 der Stadt Schleswig „Nördlich Friedrichsberg“  Gebiet östlich der Friedrichstraße, nördlich des Öhrbaches, westlich des Bebauungsplanes Nr. 67 und südlich des Stadtmuseums - wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Frist vom 17.12.2019 bis zum 20.01.2020 die öffentliche Auslegung durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der gleichen Frist vorgenommen. Die von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen werden in der anhängenden Abwägungstabelle aufgeführt. Über die abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:

 

Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI), Kiel

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Archäologisches Landesamt, Schleswig

Der Hinweis wird in die Begründung übernommen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und wurde bereits in der Begründung aufgeführt.

 

Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz, Husum

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Handelsverband Nord, Kiel

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 

Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg, Schleswig

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Schleswiger Stadtwerke, Schleswig

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Stadt Schleswig, Bauverwaltung

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in die Begründung übernommen.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Aufgrund des § 10 BauGB wird die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Schleswig „Nördlich Friedrichsberg“  Gebiet östlich der Friedrichstraße, nördlich des Öhrbaches, westlich des Bebauungsplanes Nr. 67 und südlich des Stadtmuseums -, bestehend als der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planunterlagen während der Sprechstunden eingesehen werden können und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.schleswig.de“ eingestellt ist.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.

 

2.Sachdarstellung

Zur Sicherung einer wohnungsnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs sind unter Berücksichtigung des fortlaufenden Strukturwandels im Einzelhandel geeignete und verträgliche Standorte zu entwickeln und zu sichern. Dementsprechend sollen die vorhandenen baulichen Anlagen im Plangebiet angepasst werden, um eine moderne Versorgungsstruktur aufzunehmen. Dabei geht es schwerpunktmäßig nicht um eine Ausweitung des Sortimentes sondern um eine zeitgemäße Präsentation des bestehenden Warensortimentes und eine zukunftsfähige Aufteilung des Marktes.

 

Der vorhandene Bebauungsplan muss in folgenden Bereichen angepasst werden:

  •    Das Sondergebiet für den Discounter wird im Nordosten um ca. 100 m² vergrößert.
  •    Die Baugrenzen werden an die Lage und Größe des geplanten Baukörpers angepasst.
  •    Die maximale Verkaufsfläche für den Discounter wird von 1.000 m² auf 1.200 m² erhöht.
  •    Die maximale Grundfläche für den Discounter wird von 1.600 m² auf 1.700 m² erhöht.

 

3.Problemdarstellung

Um den geplanten Anbau erstellen zu können, muss der Bebauungsplan in einigen Aspekten angepasst werden. Mit einer gewissen Nachverdichtung dieses gut integrierten Versorgungsstandortes kommt die Stadt Schleswig dem Grundsatz 'Innenentwicklung vor Außenentwicklung' nach. Ohne eine Anpassung des Bebauungsplanes wäre in absehbarer Zeit ein moderner Neubau an anderer Stelle erforderlich.

 

4.Handlungsbedarf

Mit der geplanten 1. Änderung des vorhabenbezogen Bebauungsplanes Nr. 4 soll für bereits baulich genutzte Flächen eine bedarfsgerechte Bauflächenerweiterung ermöglicht werden. Um für die angestrebte Nutzung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wird empfohlen, den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

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