Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/050
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Erlass einer Richtlinie für die Vergabe von Baugrundstücken im Baugebiet Wichelkoppeln zur Förderung junger Familien (Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 08.03.2020)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- GRÜNE-Fraktion
- Verfasser*in:
- Tewes, Dr. Babette
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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24.03.2020
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Gestoppt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, die Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet Wichelkoppeln gemäß der nachfolgenden Vergaberichtlinie durchzuführen:
1. Die Absicht der Stadt Schleswig zur Veräußerung der oben genannten Baugrundstücke ist im Amtlichen Bekanntmachungsblatt und auf der Homepage der Stadt Schleswig zu veröffentlichen. Weitere Ankündigungen und Informationen in anderer Form sind zulässig. Insbesondere können Kaufinteressierte, die sich vorab um den Erwerb von Baugrundstücken bei der Stadt Schleswig beworben haben, von der Verkaufsabsicht in geeigneter Weise benachrichtigt werden.
2. Der Zeitraum der Bewerbung nach Veröffentlichung der Absichtserklärung der Stadt Schleswig gemäß Ziffer 1 beginnt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Schleswig und beträgt 4 Wochen. Am Kauf eines Grundstücks Interessierte bewerben sich innerhalb des vorgesehenen Zeitraumes unter Angabe einer Rangfolge von bis zu drei Grundstücken schriftlich bei der Stadt Schleswig. Im Vergabeverfahren werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die während der Bewerbungsphase rechtzeitig und vollständig bei der Stadt Schleswig eingegangen sind.
3. Die Grundstücke werden grundsätzlich nur an Kaufinteressierte veräußert, die das erworbene Grundstück selbst nutzen wollen.
4. Die Grundstückskäufer verpflichten sich, mit dem Kaufvertrag das Grundstück innerhalb von drei Jahren zu bebauen. Sollte das Gebäude nicht innerhalb von drei Jahren nach Baubeginn fertiggestellt und abgenommen sein, wird eine Vertragsstrafe von 2.500 € für jedes Jahr der Fristüberschreitung fällig. Für diesen Fall erhält die Stadt zusätzlich ein grundbuchlich abgesichertes Recht zum Rücktritt vom Vertrage auf Kosten des Käufers.
5. Bei der Vergabe von Wohnbaugrundstücken werden die Bewerberinnen und Bewerber, auf die die nachfolgenden Kriterien zutreffen, vorrangig berücksichtigt (Bewerbergruppe 1). Voraussetzung für eine Berücksichtigung anhand der nachfolgenden Kriterien ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber noch kein bebaubares Grundeigentum im Gebiet der Stadt Schleswig haben.
6. Kaufinteressierte fallen in die Bewerbergruppe 1, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Eltern, die für mindestens ein schulpflichtiges oder jüngeres Kind das Sorgerecht haben. Als schulpflichtig gelten Kinder bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres.
- Eltern, bei denen mindestens ein Elternteil nicht älter als 35 Jahre ist
Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber, auf die die oben genannten Kriterien nicht zutreffen, bilden die Bewerbergruppe 2.
7. Das in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 18.02.2020 vorgestellte Losverfahren soll angewandt werden. Das Verfahren ändert sich insofern, als dass junge Familien besonders berücksichtigt werden.
- Es werden zunächst die Bewerber aus der Bewerbergruppe 1 berücksichtigt, die übrigen Grundstücke werden im Anschluss in der Bewerbergruppe 2 verlost.
- Dem zuerst im Losverfahren gezogenen Kaufinteressenten wird das Grundstück zum Kauf angeboten. Die Reservierung von Grundstücken ist höchstens für zwei Monate möglich.
- Sollte innerhalb der Reservierungsfrist ein Kaufvertrag nicht zustande kommen, ist das Grundstück dem Kaufinteressenten anzubieten, dessen Los an zweiter Stelle gezogen wurde. Entsprechend ist solange weiter zu verfahren, bis ein Kaufangebot angenommen wird.
- Werden mehrere Lose eines Kaufinteressenten gezogen, wird ihm nur das Grundstück zum Kauf angeboten, das seinen Vorstellungen nach der vom ihm in der Bewerbung angegebenen Rangstelle bestmöglich entspricht.
- Bewerbungen für Grundstücke, die erst zu einem späteren Zeitpunkt Kaufinteressierte finden, sind grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs zu berücksichtigen. Die Vergabe erfolgt durch den Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schleswig.
8. Sämtliche Grundstücke des Baugebietes Wichelkoppeln fallen in die Verlosung. Investoren werden erst berücksichtigt, wenn alle der bis zum Einsendeschluss registrierten privaten Kaufinteressenten berücksichtigt wurden.
