Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/032-I
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur kulturellen Förderung; hier: Genehmigung eines Antrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Kultur und Tourismus
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Strauß, Werner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss
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Entscheidung
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26.03.2020
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Erledigt
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Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss
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Entscheidung
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11.06.2020
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Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Gemäß § 4 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss zuständig.
2.Sachdarstellung
Der Förderverein Märchen e. V. hat für den Zeitraum 2. - 5. November 2020 einen Antrag auf kulturelle Förderung in Höhe von 1.600 Euro gestellt. Gemäß § 5 der Richtlinien zur kulturellen Förderung in der Stadt Schleswig sind Anträge über 1.000 Euro dem KST-Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Das Projekt wird mit einem ausführlichen Projektplan/Konzept beschrieben. Es handelt sich hierbei um die Urform der darstellenden Kunst, wobei ohne Buch und mit minimalen Requisiten die Geschichten von professionellen Erzählkünstlern in Schleswiger Kindertagesstätten und Schleswiger Schulen vorgetragen werden. Mit dem Betrag können acht Märchenstunden für Kinder in Schleswiger Einrichtungen angeboten werden.
Für die Stärkung der kulturellen Identität von Minderheiten sollen insbesondere Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund angesprochen werden.
Der Antrag entspricht den Richtlinien zur Förderung der Kultur in der Stadt Schleswig.
Mittel stehen im Produkt 281010 zur Verfügung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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117,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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137,1 kB
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