Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/055
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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18.06.2020
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Bereit
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Gemäß § 5 Ziffer 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) entscheidet der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss über die Bedarfsplanung für Kindertagesstätten.
2.Sachdarstellung
In der Kita BildungsBoX werden derzeit vier Gruppen betreut (2 Regelgruppen, 2 Krippengruppen). Aufgrund des hohen Bedarfs an Kita-Plätzen in Schleswig soll die Kita um eine Naturgruppe erweitert werden. Ein entsprechender „Schlechtwetterraum“ ist im Gebäude „Flensburger Straße 120“ vorhanden. Die Heimaufsicht des Kreises Schleswig-Flensburg ist bereits informiert und beteiligt worden.
3.Handlungsbedarf
Derzeit besteht eine hohe Nachfrage nach weiteren Kita-Plätzen in Schleswig, sowohl für Kinder unter als auch über 3 Jahren. Alle vorhandenen Kita-Plätze sind belegt. Dies bedeutet, dass zurzeit lediglich vereinzelt freie Kita-Plätze zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus sind folgende Faktoren im Zuge einer ausreichenden Kita-Bedarfsplanung zu berücksichtigen:
- grundsätzlich freie Wahl der Kita, daher zusätzliche Bedarf durch auswärtige - insbesondere ganztägige - Platzanfragen
- ungewisser Bedarf bedingt durch die Aufnahme bzw. den Zuzug von Flüchtlingsfamilien nach Schleswig
- tendenziell steigende Geburten- und Einwohnerzahlen
- Problematik der „aufsteigenden“ Kinder aus dem Krippen- in den Regelbereich
- sinnvolle Verteilung der Plätze über das gesamte Stadtgebiet
Aus den o. g. Gründen sowie im Hinblick auf den nach § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) bestehenden Rechtsanspruch eines Kindes ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt auf den Besuch einer Kindertagesseinrichtung werden weitere bedarfsgerechtigte Kita-Plätze in Schleswig benötigt.
Daher wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, der Aufnahme einer neuen Naturgruppe (16 Plätze) am Standort der städtischen Kita BildungsBoX (Naturgruppe), voraussichtlich ab dem 01.08.2020 in den Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreises Schleswig-Flensburg zuzustimmen.
4.Finanzierung
Es sind kleinere Bauunterhaltungsmaßnahmen für den „Schlechtwetterraum“ erforderlich. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Die erhöhten Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) werden im Rahmen des Budgets gedeckt. Entsprechende freie Stellen im Stellenplan sind bereits vorhanden.
