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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/084

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 103 „Auf der Freiheit - Westteil“ für das  Gebiet zwischen der Fjordallee und dem Veranstaltungszentrum ‚Heimat‘ sowie zwischen der ehemaligen Kreisbahnstraße und der Schlei  und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. Mit dem Entwurf soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor. Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen.

 

2.Sachdarstellung

Die Stadt Schleswig beabsichtigt, innerhalb des ehemaligen Kasernengeländes „Auf der Freiheit“ die bauliche Entwicklung voranzutreiben und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des westlichen ehemaligen Kasernengeländes zu schaffen.

 

Folgende Vorhaben sollen umgesetzt werden:

 

Die ehemalige Hafenanlage auf dem Kasernengelände soll umgenutzt und insbesondere für Feriengäste zur Verfügung gestellt werden. Es werden Ferienwohnungen sowohl zu Wasser als auch an Land errichtet. Zusätzlich werden sechs Wohngebäude errichtet, die in Anlehnung an die Strandvillen (B-Plan 83B) den städtebaulichen Leitgedanken weiterverfolgen sollen.

 

Der nördliche Teil des Geltungsbereiches dient vorwiegend der Wohnbebauung. (Altenwohn- und Pflegeheim, allgemeines Wohnen sowie ergänzende dem Gebiet dienende Nutzungen). Zwischen der Bebauung im Norden und der im Süden wird ein kleiner Park („Central Park“) errichtet. Im Westen soll eine Krananlage für den Schleswiger Stadthafen entstehen. Durch das gesamte Gebiet wird der Schleiwanderweg fortgeführt, der entlang der Schlei von Westen kommend entlang des Hafens geführt wird und in Richtung Osten verlaufen soll.

 

Alle Vorhaben sind aufeinander abgestimmt und ergeben ein durchdachtes Gesamtkonzept.

 

Für die gesamte Fläche „Auf der Freiheit“ wurde ein städtebaulicher Rahmenplan aufgestellt, der durch die Vorhaben berücksichtigt wird: Die Erschließung erfolgt fingerartig von Norden nach Süden mit einer aufgelockerten Bebauung. Für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen sind weitere Erschließungswege geplant.

 

Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 103 wurde in der Zeit vom 11.02.2020 bis zum 13.03.2020 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger*innen und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in der beigefügten Abwägungstabelle dargestellt. Eingegangene Hinweise wurden berücksichtigt. Eine schalltechnische Prognose sowie eine verkehrstechnische Untersuchung wurden erarbeitet.

 

3.Finanzierung

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt durch die Vorhabenträger und soll durch einen Erschließungsvertrag gesichert werden.

 

 

 

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Anlagen

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