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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/131

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, der Aufnahme von

 

  • 94 Plätzen (1 heilpädagogische Kleingruppe: 8 I-Plätze, 1 Krippengruppe: 10 Plätze U3, 1 Naturgruppe: 16 Plätze Ü3, 4 Integrative Kindergartengruppen: 60 Plätze Ü3) am Standort Hornbrunnen in Trägerschaft des Ev. Kindertagesstättenwerkes und

 

  • 90 Plätzen (2 Regelgruppen: 40 Plätze Ü3, 2 Krippengruppen: 20 Plätze U3, 2 altersgemischte Gruppen: 30 Plätze) am Standort Helios Kliniken GmbH in eigener Trägerschaft von Helios

 

in den Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreises Schleswig-Flensburg zuzustimmen.

 

Die Beschlussfassung gilt auch für den Fall, dass sich noch den wesentlichen Inhalt nicht berührende Veränderungen ergeben.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Gemäß § 5 Ziffer 2 der Zuständigkeitsordnung des Stadt Schleswig (ZustO) entscheidet der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss über die Bedarfsplanung für Kindertagesstätten.

 

 

2.Sachdarstellung

Das Ev. Kindertagesstättenwerk ist Träger der Evangelischen Kita Hornbrunnen. Wie bereits bekannt ist, ist diese abgängig. Der Abriss ist bereits erfolgt. Der Kitabetrieb mit den 53 Plätzen (1 Regelgruppe: 20 Plätze Ü3, 1 I-Gruppe: 15 Plätze, 1 Wandergruppe: 18 Plätze Ü3) erfolgt übergangsmäßig aufgeteilt in anderen Gebäuden der Kirche im Friedrichsberg.

 

Zwischenzeitlich sind die Planung für den Neubau an gleicher Stelle am Hornbrunnen entsprechend weit fortgeschritten. Es ist geplant, nicht nur Ersatz für die bereits vorhandenen Gruppen sondern daneben ebenfalls weitere Plätze (insgesamt 94 Plätze in 7 Gruppen) zu schaffen.

 

Wie zudem ebenfalls bekannt ist, war bisher vorgesehen, eine neue Kindertagesstätte in den Räumlichkeiten „Am Damm 2“ (Erdgeschoss) einzurichten (siehe Drucksache VO/2018/010). Eigentümer des Gebäudes ist die Helios Kliniken GmbH Schleswig. Die Helios Kliniken GmbH war bereit, eine entsprechende Umbaumaßnahme durchzuführen, damit im Erdgeschoss eine 4-gruppige Kita hätte entstehen können. Diese Maßnahme wird nun nicht mehr in den bisher geplanten Räumlichkeiten umgesetzt. Die Helios Kliniken GmbH ist nunmehr bereit, ein anderes Gebäude für eine 6-gruppige Kita umzubauen und selbst zu betreiben.

 

Zur Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen wurden – vorbehaltlich der Beschlussfassung der städtischen Gremien bezüglich der Aufnahme in den Kindertagesstättenbedarfsplan sowie der Bezuschussung durch die Stadt Schleswig - bereits entsprechende Gespräche verwaltungsseitig geführt. Anträge auf Förderung wurden bzw. werden gestellt.

 

 

3.Handlungsbedarf

Derzeit besteht eine hohe Nachfrage nach weiteren Kita-Plätzen in Schleswig, sowohl für Kinder unter als auch über 3 Jahren. Alle vorhandenen Kita-Plätze sind belegt. Dies bedeutet, das zurzeit lediglich vereinzelt freie Kita-Plätze zur Verfügung stehen.

 

Darüber hinaus sind folgende Faktoren im Rahmen einer ausreichenden Kita-Bedarfsplanung zu berücksichtigen:

 

  • grundsätzlich freie Wahl der Kita, daher zusätzlicher Bedarf durch auswärtige – insbesondere ganztägige – Platzanfragen
  • tendenziell steigende Geburten- und Einwohnerzahlen (z. B. durch Ausweisung neuer Baugebiete)
  • Problematik der „aufsteigenden“ Kinder aus dem Krippen– in den Regelbereich (ganzjährig) sowie Neuanmeldungen im laufenden Kita-Jahr, entsprechende „Platzreserven“ sind zu berücksichtigen
  • sinnvolle Verteilung der Plätze über das gesamte Stadtgebiet


Aus den o. g. Gründen sowie im Hinblick auf den nach § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) bestehenden Rechtsanspruch eines Kindes ab dem ersten Lebensjahr (ggf. sogar früher) bis zum Schuleintritt auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung, werden weitere bedarfsgerechte Kita-Plätze in Schleswig benötigt.

 

Daher wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, der Aufnahme von

 

  • 94 Plätzen (1 heilpädagogische Kleingruppe: 8 I-Plätze, 1 Krippengruppe: 10 Plätze U3, 1 Naturgruppe: 16 Plätze Ü3, 4 Integrative Kindergartengruppen: 60 Plätze Ü3) am Standort Hornbrunnen in Trägerschaft des Ev. Kindertagesstättenwerkes und

 

  • 90 Plätzen (2 Regelgruppen: 40 Plätze Ü3, 2 Krippengruppen: 20 Plätze U3, 2 altersgemischte Gruppen: 30 Plätze) am Standort der Helios Kliniken GmbH in eigener Trägerschaft von Helios.

 

in den Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreises Schleswig-Flensburg zuzustimmen.

 

 

4.Finanzierung

Für die Umsetzung der o. a. Maßnahmen ist gem. § 23 Absatz 1 des Kindertagesstättengesetzes Schleswig-Holstein (KiTaG) ein städtischer Zuschuss zu gewähren.

 

Über die Zuschusshöhe der Stadt Schleswig wird gesondert entschieden. Hinzu kommt jährlich die anteilige Finanzierung der Betriebskosten gemäß § 25 Absatz 1 des Kindertagesstättengesetzes Schleswig-Holstein (KiTaG) für die zusätzlich geschaffenen Plätze.

 

Die o. a. Kosten wurden bereits im Haushalt 2020 berücksichtigt bzw. sind im Rahmen

der Planungen für 2021 zu berücksichtigen.

 

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