Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/141
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 101 für das Gebiet südlich und östlich des Lollfußes, nördlich der Schleistraße und westlich der Gutenbergstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich III Bau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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20.10.2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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09.11.2020
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Beschlussvorschlag
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Der anliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 101 und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. Mit den Unterlagen soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.
2.Sachdarstellung
Am 26.06.2020 wurde der aktuelle Stand des Bebauungsplans in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorgestellt (Mitteilungsvorlage VO/2020/100). Nachdem sich der Bau- und Umweltausschuss grundsätzlich positiv zur vorgestellten Planung geäußert hat, wurden einige Festsetzungen im Bebauungsplan ergänzt bzw. konkretisiert.
Mit der nun vorliegenden Fassung des Bebauungsplans Nr. 101 wird im nächsten Schritt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB angestrebt.
Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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