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erlassen am: 05.09.2005 | i.d.F.v.: 10.10.2005 | gültig ab: 10.10.2005 | Bekanntmachung am: 10.10.2005

Aufgrund des § 162 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 37), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Schleswig vom 05.09.2005 folgende Satzung erlassen:


§ 1

Die Satzung der Stadt Schleswig über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Plessenhof“ vom 15.07.1980 (Amtsblatt für die Stadt Schleswig S. 85) wird mit Ausnahme des Grundstückes Plessenstraße 1 (Flurstücke 39/4 und 74/13 der Flur 19, Gemarkung Schleswig) aufgehoben.


§ 2

Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich.


Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Schleswig, 10.10.2005

Stadt Schleswig
Der Bürgermeister
In Vertretung

gez. L. S.

Karsten Reimer
Stadtrat


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