Teilaufhebungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Plessenhof“ der Stadt Schleswig
erlassen am: 05.09.2005 | i.d.F.v.: 10.10.2005 | gültig ab: 10.10.2005 | Bekanntmachung am: 10.10.2005
Aufgrund des § 162 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 37), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Schleswig vom 05.09.2005 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Die Satzung der Stadt Schleswig über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Plessenhof“ vom 15.07.1980 (Amtsblatt für die Stadt Schleswig S. 85) wird mit Ausnahme des Grundstückes Plessenstraße 1 (Flurstücke 39/4 und 74/13 der Flur 19, Gemarkung Schleswig) aufgehoben.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Schleswig, 10.10.2005
Stadt Schleswig
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez. L. S.
Karsten Reimer
Stadtrat