Frühförderung Hörgeschädigte
Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!
An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.
- Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
- Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
- Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.
Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
Ärztekammer Schleswig-Holstein - Arbeitsgruppe Frühförderung
- Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen oder für Minderjährige mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind
- Parkausweis für Schwerbehinderte
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Jugendärztlicher Dienst
Moltkestraße 22
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 810-0
|
Fax:
+49 4621 810-55
E-Mail:
info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de