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Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.


Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger erhalten.

Kurztext

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger erhalten.

 

Meldebehörde

 

Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

Voraussetzungen

Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.

 

formloser Antrag

 

In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.

 

Ansprechpartner

Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

Rathausmarkt 1
24837 Schleswig

E-Mail: einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
Web: www.schleswig.de/startseite


Öffnungszeiten:

Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.

Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.

Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt)

Frau K. BehnckeIcon Vcard

Tel: +49 4621 814-346   |   Fax: +49 4621 814-349
E-Mail: einwohnermeldewesen[at]schleswig.de

Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt)

Frau KohrtIcon Vcard

Tel: +49 4621 814-345   |   Fax: +49 4621 814-349
E-Mail: einwohnermeldewesen[at]schleswig.de

Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt)

Frau SchmitzIcon Vcard

Tel: +49 4621 814-348   |   Fax: +49 4621 814-349
E-Mail: einwohnermeldewesen[at]schleswig.de

Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt)

Frau StauchIcon Vcard

Tel: +49 4621 814-347   |   Fax: +49 4621 814-349
E-Mail: einwohnermeldewesen[at]schleswig.de