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Ein Teil der Seitenansicht des Rathauses mit Schriftzug Aktuelles aus Schleswig

Häufig gestellte Fragen (FAQ): Um die Verkehrssicherheit in der Stadt Schleswig auch bei winterlichen Bedingungen zu gewährleisten, geben wir hier einen Überblick über Zuständigkeiten, Abläufe und Pflichten rund um den Winterdienst.

Wer ist für den Winterdienst zuständig?
Die Schleswiger Stadtwerke Umweltdienste führen den Winterdienst auf Straßen, Rad- und Gehwegen durch. Geregelt wird dies in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Schleswig.

Wie funktioniert der Winterdienst?
Mitarbeitende der Umweltdienste sind täglich ab frühmorgens im Einsatz, unterstützt von Großfahrzeugen (Straßen), Treckern (Rad- und Gehwege) sowie Kleingeräten zum Räumen und Streuen. Salz (Straßen) und Salz-Sand-Gemische (Geh- und Radwege) werden regelmäßig aufgebracht, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Welche Herausforderungen gibt es beim Winterdienst?
Die Umweltdienste der Stadtwerke sorgen bei starkem und andauerndem Schneefall für regelmäßige Nachräumungen. Es kann hierbei jedoch zu zeitlichen Verzögerungen kommen (z.B. Behinderungen durch starken Straßenverkehr oder parkende Autos). Der Winterdienst ist kontinuierlich im Einsatz, um die Sicherheit auf Straßen, Rad- und Gehwegen zu gewährleisten. Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich den Witterungsbedingungen entsprechend im Straßenverkehr zu bewegen.

Welche Straßen werden zuerst geräumt?
Die Räumung erfolgt nach der Satzung der Stadt Schleswig. Vorrang haben verkehrswichtige und gefährliche Strecken. In der Satzung sind Schleswigs Straßen in „regelmäßigen Winterdienst“ und „eingeschränkten Winterdienst“ unterteilt.

Wer ist für Gehwege verantwortlich?
Grundsätzlich sind die Eigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke für das Räumen und Streuen der Gehwege zuständig. Diese Pflicht wird in vielen Fällen über Mietverträge an die Mietenden weitergegeben.

Wie breit und wann muss geräumt werden?
Gehwege sollten mindestens 1,50 Meter breit von Schnee befreit werden. Bei Glätte sollten abstumpfende Mittel wie Sand oder Split verwendet werden; Streusalz sollte möglichst vermieden werden. Räum- und Streupflichten gelten werktags zwischen 07:00 und 20:00 Uhr. Was nach 20:00 Uhr herunterfällt oder gefriert, sollte werktags bis 07:00 Uhr und sonn- oder feiertags bis 09:00 Uhr am nächsten Morgen beseitigt sein.

Gut geräumte Gehwege tragen insbesondere dazu bei, dass ältere Menschen, Familien mit Kindern sowie Personen, die auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind, sicher unterwegs sein können. Die Stadt Schleswig und die Umweltdienste der Stadtwerke bedanken sich herzlich für die Mithilfe aller Bürger*innen. Gemeinsam können sichere Wege gewährleistet und Unfälle vermieden werden.

Unser gemeinsames Ziel ist es stets, die Verkehrssicherheit für alle zu gewährleisten. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis, dass bei außergewöhnlichen Wetterlagen nicht überall sofort ein vollständig geräumter Zustand erreicht werden kann.

Weitere Informationen finden Sie in der Straßenreinigungssatzung unter: https://www.stadtwerke-sh.de/schleswig/umweltdienste-schleswig