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Hand, die einen Stimmzettel in eine Wahlurne tut.
Hand, die einen Stimmzettel in eine Wahlurne tut.

Am Sonntag, dem 21. September 2025, sind die Bürger*innen der Stadt Schleswig dazu aufgerufen, ihre Stimme zur Wahl des Bürgermeisters abzugeben. Damit die Wahl reibungslos verläuft, ist es wichtig zu wissen, in welchem Wahllokal die Stimmabgabe erfolgen muss.

Das zuständige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt, die allen wahlberechtigten Personenzugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Stadt Schleswig online eine Übersicht über die Wahlbezirke sowie die Zuordnung der Wahllokale bereit. Diese Informationen sind unter folgendem Link abrufbar: www.schleswig.de/verwaltung-politik/wahlen/bgmwahl-2025/wahlbezirke

Es gilt zu beachten, dass die Stimmabgabe ausschließlich in dem Wahllokal möglich ist, das offiziell zugeteilt wurde. Ein Blick auf die Wahlbenachrichtigung vorab hilft, Missverständnisse am Wahltag zu vermeiden.

Für alle, die am Wahltag verhindert sind oder ihre Stimme bequem von zuhause aus abgeben möchten, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Die Unterlagen können noch Freitag, 19. September 2025, um 12:00 Uhr beantragt werden. Nähere Informationen hierzu finden sich unter:www.schleswig.de/verwaltung-politik/wahlen/bgmwahl-2025/briefwahl

Darüber hinaus stellt die Stadt Schleswig eine Übersicht über alle zur Wahl zugelassenen Kandidierenden online zur Verfügung. Diese ist abrufbar unter:
www.schleswig.de/verwaltung-politik/wahlen/bgmwahl-2025/kandidierende/hauptwahl

Bei Rückfragen rund um die Wahl steht das Wahlamt der Stadt Schleswig telefonisch unter 04621 814-321oder per E-Mail wahlen[at]schleswig.de zur Verfügung.

Die Stadt Schleswig lädt alle wahlberechtigten Personen herzlich ein, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und freut sich auf eine rege Wahlbeteiligung am 21. September 2025.