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Ein Teil der Seitenansicht des Rathauses mit Schriftzug Aktuelles aus Schleswig

Immer wieder wird gefragt, warum die Stadt Schleswig nicht mehr Events auf den Königswiesen zulässt – schließlich wäre die Lage ideal. Was viele nicht wissen: Die Fläche unterliegt strengen Auflagen aus der Zeit der Landesgartenschau. Nur 30 Tage im Jahr dürfen für kommerzielle Veranstaltungen genutzt werden – und diese sind schnell vergeben. In unseren FAQ klären wir die wichtigsten Fragen rund um die Nutzung der Königswiesen und zeigen, welche Veranstaltungen 2025 bereits geplant sind.

Warum gibt es begrenzte Veranstaltungen auf den Königswiesen?

Die Nutzung der Königswiesen ist seit der Landesgartenschau 2008 durch eine Verordnung geregelt. Die Fläche wurde mit Fördermitteln von Bund und Land umgestaltet – verbunden mit der Auflage, dass sie dauerhaft öffentlich zugänglich bleibt. Veranstaltungen dürfen daher nur begrenzt stattfinden.

Wie viele Veranstaltungstage sind erlaubt?

Laut Nutzungsverordnung sind folgende Höchstgrenzen festgelegt:

•       30 Tage pro Jahr für kommerzielle Veranstaltungen (z. B. Konzerte, Märkte, Festivals)

•       20 zusätzliche Tage für Public Viewing und vergleichbare Formate

Diese Vorgaben gelten bis 2033, da bis dahin die Zweckbindung der Fördermittel besteht.

Wer hat diese Regeln festgelegt?

Die Nutzungsverordnung wurde nach der Landesgartenschau in enger Abstimmung mit dem Innenministerium Schleswig-Holstein entwickelt, um den Förderauflagen gerecht zu werden. Zur Nutzungsverordnung resp. den Richtlinien über die Vergabe von Teilflächen auf den Königswiesen für Veranstaltungen: Stadt Schleswig | Richtlinien über die Vergabe von Teilflächen auf den Königswiesen für Veranstaltungen

Wie viele Veranstaltungstage sind für 2025 bereits belegt?

Für das Jahr 2025 sind aktuell 14 kommerzielle Nutzungstage fest geplant. Hier eine Auswahl kommerzieller und nicht kommerzieller Veranstaltungen:

•       11.05.2025: Schleswiger Stadtlauf

•       24.05.2025: Schleswighausen

•       05.–08.06.2025: Powerboat-Veranstaltung

•       14.06.2025: Marsch zum Meer

•       22.06.2025: Viking-Triathlon

•       27.–28.06.2025: Pfadfindertag

•       26./27.07.2025: Musik & Comedy (Klabautermann / Markus Krebs)

•       29.07.–01.08.2025: Circus Ubuntu

•       08.–10.08.2025: Wikingertage

•       28.08.–07.09.2025 (jeweils Do.–So.): Norden Festival

•       19.09.2025: Inklusionslauf

Warum kann man die Königswiesen nicht einfach öfter nutzen?

Zusätzlich zu den rechtlichen Begrenzungen sind auch boden- und witterungsbedingte Gründe zu beachten. Der Rasen wird bei starker Nutzung dauerhaft geschädigt. Außerdem konzentrieren sich fast alle Anfragen auf den Zeitraum Mai bis September, was den Spielraum weiter einengt.

Wer entscheidet über die Vergabe von Veranstaltungsterminen?

Die Stadt Schleswig prüft alle Anfragen anhand der Nutzungsverordnung, prüft technische Machbarkeit, Termine und Auswirkungen auf die Fläche. Ansprechpartner ist der Fachdienst Stadtentwicklung.

Was können Veranstalter tun, wenn kein Termin auf den Königswiesen mehr frei ist?

Der Fachdienst Stadtentwicklung unterstützt gern bei der Suche nach Alternativflächen im Stadtgebiet und beraten zu Genehmigungen und Fördermöglichkeiten. Für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen (z.B. Capitolplatz, Stadtweg oder Stadtfeld) wendet man sich an das Sachgebiet Straßenrecht. Ordnungsrechtliche Genehmigungen sind unabhängig von der Vergabe einzelner Teilflächen der Königswiesen separat beim Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten einzuholen.