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Teilweise zugefrorene Schlei mit Blick auf Steg
Vorsicht: Teilweise zugefrorene Schlei

Die aktuell niedrigen Temperaturen führen dazu, dass zahlreiche Gewässer im Stadtgebiet zufrieren. Die Stadt Schleswig weist darauf hin, dass gefrorene Gewässer erst ab einer Eisdicke von mindestens 15 Zentimetern und ausschließlich nach offizieller Freigabe durch öffentliche Stellen wie die Stadt, den Kreis oder die Feuerwehr betreten werden dürfen. Diese Regelung gilt für alle Gewässer im Stadtgebiet. Dazu zählen neben der Schlei auch der Brautsee, der Burggraben sowie weitere Seen, Teiche und Wasserflächen.

Gefahren durch unzureichende Eisdicke

Auch wenn Eisflächen geschlossen und tragfähig erscheinen, kann die Eisdicke stark variieren. Strömungen, Zuflüsse und Temperaturschwankungen beeinträchtigen die Stabilität des Eises. Das Betreten nicht freigegebener Eisflächen ist mit erheblichen Gefahren verbunden, da jederzeit die Möglichkeit besteht, ins Eis einzubrechen. Zugefrorene Gewässer ziehen insbesondere spielende Kinder an. Kinder sollten sich nicht unbeaufsichtigt in der Nähe von Eisflächen aufhalten. Warnschilder und Absperrungen sind zu beachten.

Verhalten im Notfall

Sollte eine Person ins Eis eingebrochen sein, ist umgehend die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren. Eigene Rettungsversuche sollten unterbleiben, um weitere Gefährdungen zu vermeiden.

Eisregeln der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)

  • Eisflächen niemals allein betreten.
  • Vor dem Betreten bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob eine Freigabe erfolgt ist.
  • Hinweise und Warnungen in den Medien beachten.
  • Stehende Gewässer erst ab 15 Zentimetern Eisdicke, fließende Gewässer erst ab 20 Zentimetern betreten.
  • Bei knisternden oder knackenden Geräuschen das Eis sofort verlassen.
  • Bei drohendem Einbruch flach auf das Eis legen und sich vorsichtig auf dem gleichen Weg zurück zum Ufer bewegen.

Die Stadt Schleswig wünscht eine sichere und angenehme Zeit bei frostigen Temperaturen während der Winterzeit.