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Ein Teil der Seitenansicht des Rathauses mit Schriftzug Aktuelles aus Schleswig

FAQ - Todesfall in der städtischen Wohnungslosenunterkunft in Schleswig

  • Wann wurde der Todesfall festgestellt?

Die betreffende Person wurde am Dienstag, 8. Juli 2025, leblos in der städtischen Wohnungslosenunterkunft am Ansgarweg aufgefunden. Mitarbeitende der Stadtverwaltung machten die Feststellung im Rahmen einer anlassbezogenen Hygienekontrolle.

  • Gibt es Informationen zur Todesursache?

Die Todesermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Bisher liegen keine Anhaltspunkte für eine unnatürliche Todesursache vor.

  • Wer war das Todesopfer?

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes werden keine Angaben zu Geschlecht oder Alter der verstorbenen Person gemacht.

  • Wie lange lebte die betroffene Person bereits in der Unterkunft?

Die Person wurde am 26. Mai 2025 in die Notunterkunft eingewiesen und war zuletzt am 2. Juni 2025 im Rathaus persönlich vorstellig. Am 12. Juni 2025 war die Person laut Auskunft des Sozialzentrums Schleswig dort persönlich vorstellig. Bei Vorsprache im Sozialzentrum waren keine offensichtlichen gesundheitlichen Einschränkungen erkennbar.

  • Wie konnte es dazu kommen, dass der Tod über längere Zeit unentdeckt blieb?

Die Wohnungen in den Unterkünften dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen oder mit Vorankündigung betreten werden. Bei einer regulären Begehung in der 26. Kalenderwoche wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Erst eine notwendige Hygienekontrolle am 8. Juli 2025 machte ein Betreten der Wohnung notwendig.

  • Welche Maßnahmen hat die Stadt nach dem Vorfall ergriffen?

Ein betroffenes Haus der Unterkunft wird durch eine spezialisierte Fachfirma gereinigt und entrümpelt. Auch die angrenzenden Räume werden aufbereitet. Einige Bewohner*innen mussten vorübergehend anderweitig untergebracht werden.

  • Wie lange dauern die Reinigungsmaßnahmen und wie hoch sind die Kosten?

Die Reinigungsarbeiten sind bereits beauftragt. Eine genaue Dauer oder belastbare Kostenschätzungen liegen derzeit noch nicht vor, da es sich um kurzfristige und umfangreiche Arbeiten handelt.

  • Welche Konsequenzen zieht die Stadt aus dem Vorfall?

Die Stadt plant, die personelle Ausstattung im Bereich der Wohnungslosenunterbringung deutlich zu verbessern. Eine entsprechende Beschlussvorlage zur Aufstockung wird in der Ratsversammlung am 21. Juli 2025 eingebracht.

  • Wie werden die Bewohner*innen der Unterkunft derzeit betreut?

Die Betreuung der Bewohner*innen erfolgt mit einem Stellenanteil von 25 Prozent einer Vollzeitstelle. Eine dauerhafte Vor-Ort-Betreuung war bisher nicht gegeben. Dies soll nun verändert werden.

  • Gab es regelmäßige Kontrollen vor Ort?

Die Stadt hat bisher anlassbezogene Kontrollen durchgeführt, z. B. bei Fragen des Brandschutzes.

  • Ist eine sozialpädagogische Betreuung geplant?

Ja. Im Zusammenhang mit dem Neubauprojekt „Housing First“, das von der Diakoniestiftung SH als Bauherrin und künftige Betreiberin verantwortet wird, ist auch eine Vor-Ort-Betreuung vorgesehen.

  • Wie lange dürfen Personen in den Unterkünften bleiben?

Es gibt keine zeitliche Begrenzung für die Unterbringung. In der Praxis erschwert der Mangel an sozialem Wohnraum eine Vermittlung in regulären Wohnraum erheblich.

  • Müssen sich Bewohner*innen an- oder abmelden?

Die Unterbringung erfolgt per ordnungsbehördlicher Verfügung. Eine An- oder Abmeldung erfolgt nicht wie im klassischen Mietverhältnis, sondern im Rahmen einer Einweisungsverfügung.