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Am Sonntag, dem 21. September 2025, findet in der Stadt Schleswig die Bürgermeister*innenwahl statt. Sollte in diesem ersten Wahlgang keine*r der Kandidierenden die absolute Mehrheit erzielen, ist eine Stichwahl für Sonntag, 12. Oktober 2025, vorgesehen.

Für die Durchführung der Wahl werden an beiden Wahltagen jeweils 96 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen benötigt, die in den Wahllokalen für einen ordnungsgemäßen Ablauf sorgen.

Bitte um Unterstützung bei der Durchführung der Wahl

Die Stadt Schleswig bittet wahlberechtigte Bürger*innen um Unterstützung bei der Besetzung der Wahlvorstände.

Voraussetzungen für den Einsatz als Wahlhelfer*in sind:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates
  • Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag
  • Haupt- oder gewöhnlicher Wohnsitz in Schleswig

Besonders in einzelnen Wahllokalen werden noch Personen für die Funktionen stellvertretende Wahlvorsteher*innen, Schriftführung sowie Beisitzende gesucht.

Erfrischungsgeld für das Ehrenamt

Als Anerkennung für den Einsatz wird ein Erfrischungsgeld gezahlt:

  • Wahlvorstand: 70 Euro
  • Stellv. Wahlvorstand/Schriftführung: 60 Euro
  • Stellv. Schriftführung/Beisitzende: 40 Euro

Weitere Informationen

Weitere Informationen sowie eine detaillierte Übersicht über die Wahllokale und dort noch zu besetzende Funktionen ist beim Wahlamt unter der E-Mail wahlen-LDN[at]stadt-schleswig.sh oder telefonisch unter 04621 814-321 erhältlich.