Am Sonntag, dem 21. September 2025, findet in der Stadt Schleswig die Bürgermeister*innenwahl statt. Sollte in diesem ersten Wahlgang keine*r der Kandidierenden die absolute Mehrheit erzielen, ist eine Stichwahl für Sonntag, 12. Oktober 2025, vorgesehen.
Für die Durchführung der Wahl werden an beiden Wahltagen jeweils 96 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen benötigt, die in den Wahllokalen für einen ordnungsgemäßen Ablauf sorgen.
Bitte um Unterstützung bei der Durchführung der Wahl
Die Stadt Schleswig bittet wahlberechtigte Bürger*innen um Unterstützung bei der Besetzung der Wahlvorstände.
Voraussetzungen für den Einsatz als Wahlhelfer*in sind:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates
- Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag
- Haupt- oder gewöhnlicher Wohnsitz in Schleswig
Besonders in einzelnen Wahllokalen werden noch Personen für die Funktionen stellvertretende Wahlvorsteher*innen, Schriftführung sowie Beisitzende gesucht.
Erfrischungsgeld für das Ehrenamt
Als Anerkennung für den Einsatz wird ein Erfrischungsgeld gezahlt:
- Wahlvorstand: 70 Euro
- Stellv. Wahlvorstand/Schriftführung: 60 Euro
- Stellv. Schriftführung/Beisitzende: 40 Euro
Weitere Informationen
Weitere Informationen sowie eine detaillierte Übersicht über die Wahllokale und dort noch zu besetzende Funktionen ist beim Wahlamt unter der E-Mail wahlen-LDN[at]stadt-schleswig.sh oder telefonisch unter 04621 814-321 erhältlich.