15.11.2018 - 13 Beschluss über die Stellungnahme des Schulträge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 15.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Es wird beschlossen, die Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der Stellungnahme gemäß § 24 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) aufzufordern, für das Schuljahr 2019/2020 folgende Aufnahmemöglichkeiten an den in Trägerschaft der Stadt Schleswig befindlichen Schulen festzulegen:
Grundschulen
Bugenhagenschulekeine Festlegung von Aufnahmekapazitäten
Schule Nordkeine Festlegung von Aufnahmekapazitäten
St.-Jürgen-Schule2 1. Klassen
Wilhelminenschule3 1. Klassen
Gemeinschaftschulen
Bruno-Lorenzen-Schule5 5. Klassen
Dannewerkschule4 5. Klassen
Gallbergschulekeine Aufnahme von Schülerinnen und Schülern
Gymnasien
Domschule5 5. Klassen
Lornsenschulekeine Festlegung von Aufnahmekapazitäten
Sollten die an der Bruno-Lorenzen-Schule vorhandenen Klassenräume nicht ausreichen, um im Schuljahr 2019/2020 fünf 5. Klassen aufzunehmen, wird zusätzlich beschlossen, dass dieser Fehlbedarf durch die Schaffung von zusätzlichen Raumkapazitäten, wie z. B. durch das vorübergehende Aufstellen von Containern, abgedeckt wird.