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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

15.11.2018 - 13 Beschluss über die Stellungnahme des Schulträge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Es wird beschlossen, die Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der Stellungnahme gemäß § 24 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) aufzufordern, für das Schuljahr 2019/2020 folgende Aufnahmemöglichkeiten an den in Trägerschaft der Stadt Schleswig befindlichen Schulen festzulegen:

 

Grundschulen

Bugenhagenschulekeine Festlegung von Aufnahmekapazitäten

 

Schule Nordkeine Festlegung von Aufnahmekapazitäten

 

St.-Jürgen-Schule2  1. Klassen

 

Wilhelminenschule3  1. Klassen

 

 

Gemeinschaftschulen

Bruno-Lorenzen-Schule5  5. Klassen

 

Dannewerkschule4  5. Klassen

 

Gallbergschulekeine Aufnahme von Schülerinnen und Schülern

 

 

Gymnasien

Domschule5  5. Klassen

 

Lornsenschulekeine Festlegung von Aufnahmekapazitäten

 

 

Sollten die an der Bruno-Lorenzen-Schule vorhandenen Klassenräume nicht ausreichen, um im Schuljahr 2019/2020 fünf 5. Klassen aufzunehmen, wird zusätzlich beschlossen, dass dieser Fehlbedarf durch die Schaffung von zusätzlichen Raumkapazitäten, wie z. B. durch das vorübergehende Aufstellen von Containern, abgedeckt wird.

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Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen
  1 Stimmenenthaltung