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ALLRIS - Auszug

07.09.2020 - 15 Beschluss über den Erlass einer 1. Nachtragshau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Waldmann hält den Sachvortrag unter Berücksichtigung des Änderungsvorschlages des Finanzausschusses. Er verweist auf die Änderung einer geplanten Maßnahme an der Dannewerkschule, die ursprünglich für die Bauunterhaltung (Ergebnishaushalt) geplant war, aber als Investition im Finanzhaushalt zu buchen ist. Diese ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

Es folgt ein Redebeitrag von Ratsherrn Bergemann, der von Herrn Schöning, Fachbereichsleiter Bau, beantwortet wird.

 

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Beschluss:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Ergebnis- und Finanzplan für das Haushaltsjahr 2020 wird in der Fassung der Drucksache VO/2020/117 nebst Anlagen unter Berücksichtigung der Änderungen beschlossen:

 

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Schleswig für das Haushaltsjahr 2020

 

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 07.09.2020 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des

Haushaltsplanes

einschl. der Nachträge

 

gegenüber

bisher

nunmehr

festgesetzt auf

 

 

 

 

 

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der

Erträge

 

3.299.900 EUR

54.848.000 EUR

51.548.100 EUR

Gesamtbetrag der

Aufwendungen

1.330.000 EUR

 

56.959.700 EUR

 58.289.700 EUR

Jahresfehlbetrag

4.629.900 EUR

 

2.111.700 EUR

6.741.600 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.im Finanzplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

 

3.713.300 EUR

52.529.900 EUR

48.816.600 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

866.000 EUR

 

52.640.100 EUR

53.506.100 EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

 

1.578.400 EUR

8.175.200 EUR

6.596.800 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

 

1.578.400 EUR

9.737.300 EUR

8.158.900 EUR

 

§ 2

 

Es werden neu festgesetzt:

 

 

1.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitio-

    nen und Investitionsförderungsmaßnah
     men

 

 

 

von bisher

 

 

 

 

6.765.700 EUR

 

 

 

 

auf

 

 

 

 

3.167.000 EUR

 

 

 

2. der Gesamtbetrag der

    Verpflichtungsermächtigungen

 

 

von bisher

 

15.235.200 EUR

 

auf

 

4.837.200 EUR

 

 

 

 

 

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am …………. erteilt.

 

Schleswig,

STADT SCHLESWIG

 

DER BÜRGERMEISTER

 

 

 

 

 

 

 

Stephan Dose

 

rgermeister

 

 

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Abstimmungsergebnis:

29 Ja-Stimmen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen