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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

23.06.2020 - 12.2.5 Unkrautvernichtung auf privaten Grundstücken

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Wortprotokoll

Ratsherr Hoppe fragt, ob in privaten Gärten gespritzt werden darf.

 

Antwort zum Protokoll:

In Privatgärten dürfen (ohne Sachkundenachweis) nur Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, die für nicht-berufliche Anwender zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind. Reglementiert werden z.B. der Wirkstoffgehalt, die Größe der Gebinde oder die Anwendungsform. Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln sind zur Beratung verpflichtet. Die Anwendung der Mittel auf befestigten Flächen ist nicht zulässig; auch nicht „… auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden …“ (PflSchG §12 (2)).