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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

18.06.2020 - 7 Beschluss über die Stellungnahme des Schulträge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kischkat erläutert die Drucksache.

 

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Beschluss:

Es wird beschlossen, die Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der Stellungnahme gemäß § 24 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) aufzufordern, bis auf weiteres folgende Anpassung bei der Festlegung der Aufnahmekapazitäten für die städtischen Gemeinschaftsschulen vorzunehmen:

 

Bruno-Lorenzen-Schule:

Festlegung der maximalen Aufnahmekapazität auf eine Fünfzügigkeit in den Klassenstufen 5 bis 10, ausgenommen hiervon sind die Jahrgänge mit den Flex-Klassen.

 

Dannewerkschule:

Festlegung der maximalen Aufnahmekapazität auf eine Vierzügigkeit in den Klassenstufen 5 bis 9 (10. Klasse zwei- bis dreizügig), ausgenommen hiervon sind die Jahrgänge mit den Flex-Klassen.

 

Nicht berücksichtigt hierbei sind mögliche zusätzliche Klassen für DaZ (Deutsch als Zweitsprache) in beiden Gemeinschaftsschulen.

 

Vorrangiges Ziel ist, nicht verpflichtet zu werden, das Raumangebot an den jeweiligen Schulen zu erhöhen.

 

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Abstimmungsergebnis:

11 Ja-Stimmen