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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

25.05.2020 - 2 Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes

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Wortprotokoll

Bürgervorsteherin Roß verpflichtet Frau Karstens nach § 33 Abs. 5 GO auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihre Tätigkeiten ein. Sie weist darauf hin, dass die Tätigkeit gem. § 21 Absatz 1 GO gewissenhaft und unparteiisch auszuüben und Verschwiegenheit zu wahren ist. Aufgrund der einzuhaltenden Abstände erfolgt der vorzunehmende Handschlag nur symbolisch auf Distanz.