25.05.2020 - 2 Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Mo., 25.05.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Bürgervorsteherin Roß verpflichtet Frau Karstens nach § 33 Abs. 5 GO auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihre Tätigkeiten ein. Sie weist darauf hin, dass die Tätigkeit gem. § 21 Absatz 1 GO gewissenhaft und unparteiisch auszuüben und Verschwiegenheit zu wahren ist. Aufgrund der einzuhaltenden Abstände erfolgt der vorzunehmende Handschlag nur symbolisch auf Distanz.