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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

25.05.2020 - 9 Beschluss über die Satzung der 1. Änderung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bürgervorsteherin Roß ruft die Vorlage zur Abstimmung auf.

 

Die Ratsmitglieder Philipsen, Dahl und Pahlenkämper erklären sich für befangen und kommen erst nach Ende der Abstimmung wieder in den Sitzungssaal zurück.

 

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Beschluss:

Mit dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 77 der Stadt Schleswig Gebiet südlich der Sportanlage ‚Altfeld, nördlich der Langseestraße/Ecke St. Jürgener Straße und östlich des Mühlenbaches wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Frist vom 03.03.2020 bis zum 03.04.2020 die öffentliche Auslegung durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der gleichen Frist vorgenommen. Die von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen werden in der anhängenden Abwägungstabelle aufgeführt. Über die abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:

 

Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Landesplanungsbehörde, Kiel

Eine Ergänzung der Zweckbestimmung des sonstigen Sondergebietes wird nicht als erforderlich erachtet, da großflächiger Einzelhandel weiterhin die das Gebiet prägende Nutzung darstellt.

Eine Autovermietung fällt im weitesten Sinne in die Kategorie der festgesetzten Zweckbestimmung „Autohandel und Autozubehör“. Daher wird von einer gesonderten Festsetzung abgesehen. Außerdem ist vorgesehen, dass die Autovermietung den Standort verlässt.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Die Anbauverbotszone ist bereits im ursprünglichen B-Plan Nr. 77 nachrichtlich übernommen worden. Im Zuge der 1. Änderung des B-Plans Nr. 77 wird nur der Geltungsbereich dargestellt, jedoch keine Planzeichnung. Daher wird auf eine Darstellung der Anbauverbotszone verzichtet.

Abgesehen von den bestehenden Zufahrten sind keine weiteren Zufahrten vorgesehen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr, Flensburg

Die Stellungnahme ist deckungsgleich mit der Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

 

Archäologisches Landesamt, Schleswig

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig

Eine weitere Bodenversiegelung wird nicht beabsichtigt. Es erfolgt dennoch ein hydraulischer Nachweis in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde.

 

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Bauhöhen über 30 m über Grund sind nicht vorgesehen.

 

Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg, Schleswig

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Aufgrund des § 10 BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 77 der Stadt Schleswig Gebiet südlich der Sportanlage ‚Altfeld, nördlich der Langseestraße/Ecke St. Jürgener Straße und östlich des Mühlenbaches –, bestehend aus dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planunterlagen während der Sprechstunden eingesehen werden können und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.schleswig.de“ eingestellt ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

26 Ja-Stimmen

 

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Anlagen zur Vorlage