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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/065

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Ratsversammlung erklärt die Gemeindewahl vom 6. Mai 2018 nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss gemäß § 39 Ziffer 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

 

Die Ratsversammlung hat gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über die Gültigkeit der Wahl sowie über evtl. erhobene Einsprüche zu beschließen.

 

2.Sachdarstellung

 

Der Wahlprüfungsausschuss hat am 03.07.2018 getagt und festgestellt, dass

 

- sämtliche Vertreterinnen und Vertreter wählbar waren

- Unregelmäßigkeiten, die das Wahlergebnis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben können, weder bei der Vorbereitung der Wahl noch bei der Wahlhandlung vorgekommen sind

- Einsprüche gegen die Wahl nicht erhoben worden sind

- die Feststellung des Wahlergebnisses für richtig befunden worden ist

 

 

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