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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/137

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die Ratsversammlung wird beschlossen, soziale Vereine und Verbände sowie Jugendarbeit in den Jahren 2019 und 2020 in Form der Anlage zur Drucksache VO/2018/137 zu bezuschussen.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Gemäß § 5 Ziff. 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) entscheidet der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss über Angelegenheiten der Sozialeinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst sowie über die Gewährung von Zuschüssen an soziale Vereine und Verbände.

 

Gemäß § 8 Abs 1 e) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig obliegt dem Schul- Jugend- und Sozialausschuss das Aufgabengebiet der Jugendförderung.

 

2.Sachdarstellung

Unter Berücksichtigung der eingereichten Anträge für 2019, der Verwendungsnachweise 2017 sowie der Ergebnisse der Sozialraumplanung und des Kreissozialberichtes wurde der anliegende Verwaltungsvorschlag erstellt. Erstmalig wurde hierfür ein Bewertungssystem zur Anwendung gebracht. Dieses wurde in Abstimmung mit dem Kreis Schleswig-Flensburg, Jugend und Familie, erstellt.

 

Um eine größtmögliche Planungsverlässlichkeit für die Zuschussempfänger zu gewährleisten, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die jeweiligen Zuschusshöhen für zwei Jahre (2019 und 2020) festzuschreiben. Auch diese Vorgehensweise ist auf die Ergebnisse der Sozialraumplanung und des Kreissozialberichtes zurückzuführen.

 

3.Finanzierung

Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die Ratsversammlung stehen Haushaltsmittel im Budget 25 „Jugend und Soziales“ bisher wie folgt in 2019 zur Verfügung:

 

ProduktsachkontoHH-Mittel

331010.5318000 (soziale Vereine und Verbände)66.500,00 €

362510.5318000 (Jugendarbeit)28.400,00 (vom Ansatz 46.300,00 €)

 

 

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Anlagen

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