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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/161

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1)        Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke - Umweltdienste - mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2019 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:

 

 

  1. Es betragen

 

1.1              im Erfolgsplan

die Erträge5.946.500 Euro

die Aufwendungen5.939.400 Euro

der Jahresgewinn              7.100 Euro

 

1.2              im Vermögensplan

die Einzahlungen     847.800 Euro

die Auszahlungen     847.800 Euro

 

 

  1. Es werden festgesetzt

 

2.1              der Gesamtbetrag der Kredite

für Investitionsförderungs-

maßnahmen auf   550.500 Euro

 

2.2              der Gesamtbetrag der Verpflich-

tungsermächtigungen auf             0 Euro

 

2.3              der Höchstbetrag der Kassen-

kredite auf 1.000.000 Euro

 

 

2) Die Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) in der Fassung vom 10. Dezember 2018 wird beschlossen. In der Straßenreinigungsgebührensatzung ändern sich die monatlichen Benutzungsgebühren gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 2 wie folgt:

 

2.Im Rahmen des Winterdienstes

 

a)      Reinigungsklasse W 1 gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 der Straßenreinigungssatzung: 0,18 €

b)      Reinigungsklasse W 2 gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Straßenreinigungssatzung: 0,14 €

 

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Sachdarstellung

 

Die Werkleitung legt gemäß § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (EigVO) für den Eigenbetrieb Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- den Wirtschaftsplan 2019 vor. Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 EigVO ist für die Feststellung des Wirtschaftsplanes die Rats-versammlung zuständig.

 

Der Wirtschaftsplan 2019 der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein (EigVO) vom 15. August 2007 erstellt. Er besteht aus

 

  • dem Erfolgsplan,
  • dem Vermögensplan,
  • der Stellenübersicht,
  • der Zusammenstellung nach § 12 EigVO.

Erfolgsplan

 

Auf Basis der Kostenstellenrechnung und der Auftragsabrechnung 2017 und 2018 wurde eine Planrechnung für das Jahr 2019 durchgeführt. In den Erfolgsplan für das Jahr 2019 sind in Summe 5.946.500 Euro an Erträgen und 5.939.400 Euro an Aufwendungen eingestellt worden.

 

Vom zu erwartenden Jahresgewinn in Höhe von 7.100 Euro sollen 50% an die Einrichtungsträ-gerin, die Stadt Schleswig, als Eigenkapitalverzinsung ausgeschüttet werden. Die andere Hälfte soll dem Eigenkapital zugeführt werden.

 

Vermögensplan

 

Die Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögensplanes 2019 betragen 847.800 Euro.

Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 550.500 Euro erforderlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt mit 1.000.000 Euro unverändert.

 

Stellenübersicht

 

Die Anzahl der Stellen bei der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste– erhöht sich um einen Mitarbeiter.     

 

Gebührenvorkalkulation:

 

Die Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- erheben im Rahmen des Wirtschaftsplanes die satzungsmäßigen Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst. Die Gebührenkal-kulation richtet sich nach den Vorschriften des Kommunal-Abgabengesetzes Schleswig-Holstein. Danach sollen die Benutzungsgebühren die Kosten der Einrichtung decken. Dazu gehören auch die Verzinsung des aufgewandten Kapitals und die Abschreibungen. Für die Ermittlung einer kostendeckenden Benutzungsgebühr ist eine Gebührenvorkalkulation zwingend erforderlich.

 

 

 

 

 

 

Für die Winterdienstgebühren ergibt sich aus der Gebührenkalkulation eine monatliche Senkung in der Reinigungsklasse W 1 um 0,06 € von 0,24 € auf 0,18 € je Frontmeterlänge und in der Reinigungsklasse W 2 um 0,04 € von 0,18 € auf 0,14 € je Frontmeterlänge. Das macht eine jährliche Senkung von 0,72 € in der Reinigungsklasse W 1 bzw. 0,48 € in der Reinigungsklasse W 2 je Frontmeterlänge aus.

 

Die Straßenreinigungsgebühren bleiben konstant.

 

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Anlagen

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