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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/177

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird folgende Zusammensetzung des Wahlausschusses für die im Jahr 2019 stattfindende Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters beschlossen:

 

-          1 Beisitzerin/Beisitzer CDU

-          1 Beisitzerin/Beisitzer SPD

-          1 Beisitzerin/Beisitzer GRÜNE

-          1 Beisitzerin/Beisitzer SSW

-          1 Beisitzerin/Beisitzer BfB

-          1 Beisitzerin/Beisitzer FWS

-          1 Beisitzerin/Beisitzer Die Linke

-          1 Beisitzerin/Beisitzer FDP

 

Es werden auf Vorschlag der vorstehend genannten Parteien und Wählergemeinschaften folgende Bürgerinnen und Bürger als Beisitzerinnen und Beisitzer und deren persönliche Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den Wahlausschuss gewählt:

 

Für die CDU:Holger Ley, Schulberg 10, SL

 

Als persönlicher Stellvertreter:Helge Lehmkuhl, Hesterberg 47, SL

 

Für die SPD:Steffen Müller, Herrenstall 23, SL

 

Als persönlicher Stellvertreter:Jan-Henrik Vogt, Angelner Str. 1 a, SL

 

Für die GRÜNEN:Jonas Kähler, Hermann-Clausen-Str. 22, SL

 

Als persönliche Stellvertreterin:Dr. Babette Tewes, Flensburger Str. 24, SL

 

Für den SSW:Michael Ramm, Fjordallee 3, SL

 

Als persönlicher Stellvertreter:Peter Clausen, Fliederhof 15, SL

 

 

Für das BfB:Karl-Peter Ohem, Dr.-Kirchhoff-Platz 6, SL

 

Als persönlicher Stellvertreter:Andrè Ohem, Mönchenbrückstr. 3, SL

 

Für die FWS:Michael Sager, Sperberweg 22, SL

 

Als persönlicher Stellvertreter:Günter Jöhnk, Karpfenteich 19 a, SL

 

Für die Linke:Alfred Ebeling, Danziger Str. 7, SL

 

Als persönlicher Stellvertreter:Menhard Smit, Kasseler Str. 4, SL

 

Für die FDP:Kevin Grube, Am Taterkrug 2, SL

 

Als persönlicher Stellvertreter:Nils Desler, St. Jürgener Str. 27, SL

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Gemäß § 11 Abs. 8 der Hauptsatzung ist der Hauptausschuss zuständig.

 

2.Sachdarstellung

Gemäß § 12 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes ist vor jeder Wahl ein Wahlausschuss zu bilden. Dieser setzt sich aus der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter als Vorsitzende oder Vorsitzender und acht Beisitzerinnen und Beisitzern zusammen.

 

Die Beisitzerinnen und Beisitzer und deren persönliche Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden gemäß § 11 Abs. 8 der Hauptsatzung vom Hauptausschuss aus dem Kreis der Wahlberechtigten gewählt. Dabei sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenden politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.

 

Die 8 in der Ratsversammlung vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften wurden aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen und haben diese auch benannt.

 

Es wird daher folgende Zusammensetzung für den Wahlausschuss vorgeschlagen:

 

CDU:1 Beisitzerin/Beisitzer und 1 persönliche(r) Stellvertreterin/Stellvertreter

SPD:1 Beisitzerin/Beisitzer und 1 persönliche(r) Stellvertreterin/Stellvertreter

GRÜNE:1 Beisitzerin/Beisitzer und 1 persönliche(r) Stellvertreterin/Stellvertreter

SSW:1 Beisitzerin/Beisitzer und 1 persönliche(r) Stellvertreterin/Stellvertreter

BfB:1 Beisitzerin/Beisitzer und 1 persönliche(r) Stellvertreterin/Stellvertreter

FWS:1 Beisitzerin/Beisitzer und 1 persönliche(r) Stellvertreterin/Stellvertreter

Die Linke:1 Beisitzerin/Beisitzer und 1 persönliche(r) Stellvertreterin/Stellvertreter

FDP:1 Beisitzerin/Beisitzer und 1 persönliche(r) Stellvertreterin/Stellvertreter

 

 

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