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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/028-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen,

 

1. die Durchführung von Freiluftveranstaltungen in der Stadt Schleswig auf Grundlage der der Beschlussvorlage beigelegten Richtlinie mit einer Empfehlung des Schul-, Jugend und Sozialausschusses vom 03.03.2020 zu fördern.

 

2. die Richtlinie zur Förderung der Kultur in der Stadt Schleswig im Teil 3 der beigefügten Fassung mit Wirkung ab Haushaltsjahr 2021 zu ändern.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Der Kultur, Sport- und Tourismusausschuss ist gemäß § 4 Nr. 2 und 7 der Zuständigkeitsordnung, der Finanzausschuss gemäß § 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung und die Ratsversammlung gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung zuständig.

 

2.Sachdarstellung

In der Sitzung des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses am 03.03.2020 wurde mit der Vorlage VO/2020/033 ein geänderter Beschluss gefasst, in dem für alle zukünftigen Veranstaltungen, die über die Stadt gefördert werden, Veranstaltern aufzuerlegen ist, ein bestimmtes Kontingent an verbilligten Eintrittskarten für Personen aus Schleswig, die Leistungen nach dem SGB II, dem AsylLBG oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten (S-Pass), zur Verfügung zu stellen. Dies soll u. a. in der neuen Richtlinie zur Förderung von Freiluftveranstaltungen in der Stadt Schleswig festgelegt werden.

 

Zudem ist die Richtlinie zur kulturellen Förderung in der Stadt Schleswig ab dem Haushaltsjahr 2021 anzupassen, da mit der Förderung von Freiluftveranstaltungen bereits erteilte institutionelle Förderungen für Veranstaltungen entfallen.

 

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Anlagen

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