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Bitte melden Sie Hundeangriffe umgehend dem Ordnungsamt, damit schnell gehandelt werden kann.

Direkt online beantragen:

Wenn ein Hund einen Angriff verübt, ist es wichtig, dies schnellstmöglich dem Ordnungsamt zu melden. So kann das Ordnungsamt die Situation prüfen, geeignete Maßnahmen ergreifen und für die Sicherheit der Bürger sorgen. Bitte geben Sie bei der Meldung möglichst genaue Informationen zum Vorfall und zum beteiligten Hund an.

 

  • Beschreiben Sie den Tathergang
  • Benennen Sie Zeit und Ort
  • Benennen Sie mögliche Zeugen
  • Legen Sie gegebenenfalls Fotos zum Tathergang und möglichen Verletzungen bei (Menschen dürfen nicht fotografiert werden)
  • Reichen Sie ein ärztliches Gutachten ein, wenn eine Person verletzt wurde
  • Reichen Sie eine tierärztliche Bescheinigung über Verletzung eines gebissenen Tieres/Hundes ein

 

keine

 


Ansprechpartner

Stadt Schleswig - Sachgebiet Allgemeine Gefahrenabwehr / Zentrale Bußgeldstelle

ordnungswesen[at]schleswig.de
www.schleswig.de/startseite
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig

Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.

Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.

Herr Martens

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Allgemeine Gefahrenabwehr / Zentrale Bußgeldstelle

Herr Martens

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Allgemeine Gefahrenabwehr / Zentrale Bußgeldstelle

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein