Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Sofern Sie in bestimmten Einrichtungen aufgenommen wurden, könnte eine Meldepflicht bei dieser Art von Unterbringung bestehen.
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Kurztext
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet Erteilung im Einzelfall beantragen
- Gewerbe ummelden
- Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Tankstellen beantragen
- Zulassung als Sachverständiger für Gegenproben beantragen
Ansprechpartner
Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt
04623 78-0
04623 78-400
info[at]amt-suedangeln.de
www.amt-suedangeln.de/
Toft 7
24860 Böklund
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Frau Sabine Hinrichsen
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt
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04623 78-115
04623 78-400
service[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
101a
Frau Karina Meyer
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt
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04623 78-115
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service[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
101a
Herr Maximilian Möckel
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt
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service[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
101c
Frau Sabrina Tüxen
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt
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04623 78-400
service[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
101b
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein