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Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.

Wichtiger Hinweis:

Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.

 

Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 


Ansprechpartner

Amt Langballig - Ordnungsamt

ordnungsamt[at]langballig.de
Süderende 1
24977 Langballig

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Frau Katharina Wree

Mitarbeiter Amt Langballig - Ordnungsamt

Frau Katharina Wree

Mitarbeiter Amt Langballig - Ordnungsamt

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Deliusstraße 10
24114 Kiel

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein