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Wer Schifffahrtsanlagen errichten, ändern oder betreiben möchte, benötigt in den meisten Fällen eine Erlaubnis.

Für das Errichten und Betreiben sowie die wesentliche Änderung der Anlagen und des Betriebs von

  • Häfen und Umschlagplätzen und
  • Anlegestellen

benötigen Sie in den meisten Fällen eine Erlaubnis (Bewilligung).

Als Betreiber von öffentlichen Häfen, Umschlagplätzen, Anlegestellen und Fähren sind Sie verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und zu führen. Wenn Tatsachen es erfordern, können Sie auf Antrag von der Betriebspflicht befreit werden.

 

  • An den Landesbetrieb Küstzenschutz oder
  • den Landesbetrieb Sraßenbau und Verkehr.

 

Die Durchführung von Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

  • §§ 7, 8 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG),
  • Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz) und
  • Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

WHG

Landeswassergesetz

HafVO

 


Ansprechpartner

Amt für Planfeststellung Verkehr, Niederlassung Itzehoe

+49 4821 66-0
+49 4821 66-2714
poststelle[at]sba-iz.landsh.de
Breitenburger Straße 37
25524 Itzehoe

Postanschrift:
25510 Itzehoe

Amt für Planfeststellung Verkehr, Niederlassung Lübeck

+49 451 371-0
+49 451 371-2124
poststelle[at]sba-hl.landsh.de
Jerusalemsberg 9
23568 Lübeck, Hansestadt

Postanschrift:
23509 Lübeck, Hansestadt

Amt für Planfeststellung Verkehr, Niederlassung Rendsburg

+49 4331 784-0
+49 4331 784-444
poststelle[at]sba-rd.landsh.de
Kieler Straße 19
24768 Rendsburg

Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein

+49 4841 667-0
+49 4841 667-115
Poststelle.Husum[at]LKN.landsh.de
Herzog-Adolf-Straße 1
25813 Husum

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein