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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.


Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).

 

Ansprechpartner

Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
|   Fax: +49 4621 87-366
E-Mail: allgemeine.ordnungsangelegenheiten[at]schleswig-flensburg.de