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Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.

Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller beziehungsweise ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen zum Beisipel zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Sie als Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten über Sie speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist.

Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.

Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch staatliche und kommunale Stellen. Die unabhängige Kontrolle der öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein wird durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gewährleistet.

Im nicht öffentlichen Bereich bietet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch alle Stellen, die nicht dem öffentlichen Bereich zugerechnet werden, zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine. Die unabhängige Kontrolle der nicht öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein wird ebenfalls durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gewährleistet.

 

  • An das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD),
  • an die zuständige Gemeinde-, Amts-, Stadt-, Kreisverwaltung beziehungsweise Institution.

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz

 

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch im Internetangebot der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI), der die Kontrolle der Behörden des Bundes sowie der Telekommunikations- und Postdienstunternehmen obliegt.

BFDI

 


Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Datenschutz

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig

Frau Helga Nissen

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Datenschutz

Frau Helga Nissen

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Datenschutz

Stadt Schleswig - Stabstelle Datenschutz

Herr A. Schäfer

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Stabstelle Datenschutz

Kontakt herunterladen
+49 4621 814-137
+49 4621 814-199
datenschutz[at]schleswig.de

Herr A. Schäfer

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Stabstelle Datenschutz

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+49 4621 814-137
+49 4621 814-199
datenschutz[at]schleswig.de

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

+49 431 988-1200
+49 431 988-1223
mail[at]datenschutzzentrum.de
www.datenschutzzentrum.de
Holstenstraße 98
24103 Kiel

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein