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Die amtliche Preisnotierung dient der Markttransparenz auf dem Schlachtviehsektor.

Das Marktgeschehen auf dem Schlachtviehsektor ist aufgrund des ständigen Wechsels von Angebot und Nachfrage starken Schwankungen unterworfen. Zudem gibt es eine Vielzahl von Anlieferern und Abnehmern, was die Marktübersicht sehr erschwert. Um dennoch eine Markttransparenz zu gewährleisten, gibt es das Instrument der amtlichen Preisnotierung.

Die Überwachung basiert im Wesentlichen auf dem Fleischgesetz mit den entsprechenden Durchführungsverordnungen sowie dem Handelsklassengesetz mit den jeweiligen Verordnungen für die einzelnen Tierarten.

 

An das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt)

 

  • Fleischgesetz (FlG),
  • Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung (1.FlGDV).

FIG

1.FIGDV

 


Ansprechpartner

Landeslabor Schleswig-Holstein

+49 4321 904-600
+49 4321 904-619
info[at]lsh.landsh.de
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein