Temporäre Halteverbotszone beantragen
Sie benötigen für eine gewisse Zeit in der Straße vor Ihrer Haustür Platz für einen Umzug, einen Müllcontainer oder für andere Zwecke?
In der Regel erteilt Ihnen dazu die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Genehmigung, damit Sie sich mit zugelassenen Verkehrszeichen eine entsprechende Fläche freihalten dürfen. Diese Verkehrsschilder können Sie bei verschiedenen Firmen mieten. Hier genügt ein Blick in die Gelben Seiten oder andere Branchenverzeichnisse
Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Gemeinde.
Für die Antragstellung wird ein begründeter schriftlicher Antrag benötigt. Das Ausleihen und gegebenenfalls die Aufstellung der Schilder werden von der beauftragten Firma in Rechnung gestellt. Platzreservierungen durch Gegenstände auf der Straße und weißrotes Flatterband sind nicht zulässig.
In der Regel werden keine Gebühren für die verkehrsrechtliche Genehmigung erhoben. Die Kosten für die Beschilderung erfragen Sie bitte bei den einschlägigen Firmen
§ 45, Abs 1, Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
- Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)/Europäischen Union (EU) beantragen
- Werkstattkarte erstmalig beantragen
Ansprechpartner
Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauverwaltung/Straßenrecht
strassenverkehr[at]schleswig.de
www.schleswig.de/startseite
Gallberg 3
24837 Schleswig
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.
Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein