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Der Bundesgesetzgeber hatte sich auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention zum Ziel gesetzt, die Lebenssituation für Menschen mit Behinderungen entscheidend zu verbessern.

So sollten u.a. Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung sowie Personenzentrierung und sozialräumliche Orientierung stärker in den Fokus genommen werden. Daher wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) als umfassendes Gesetzespaket verabschiedet und wird seit Inkrafttreten in mehreren Reformstufen umgesetzt.

Im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene hat der Schleswig-Holsteinische Landtag am 22. März 2018 das „Erste Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“, das sog. 1. Teilhabestärkungsgesetz (1. TSG), beschlossen.

Das 1. TSG bestimmt u.a. die Kreise und kreisfreien Städte als sachlich zuständiger Träger der Eingliederungshilfe.

Das Land nimmt als weiterer Träger der Eingliederungshilfe wesentliche Aufgaben der Koordinierung wahr. In dieser Rolle nimmt es z.B. an den Verhandlungen zu den Landesrahmenvereinbarungen nach SGB IX teil, ist Mitglied in der SGB IX-Schiedsstelle und erarbeitet im Einvernehmen mit den Kreisen und kreisfreien Städten Empfehlungen für das Leistungsrecht der Eingliederungshilfe und das Gesamtplanverfahren nach SGB IX.

Zum 01.01.2020 tritt die dritte und zugleich umfangreichste Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes bundesweit in Kraft.

Menschen, die aufgrund einer umwelt- und einstellungsbedingten Teilhabeeinschränkung (Behinderung) mit körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen nur eingeschränkte Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe haben, sollen aus dem bisherigen Fürsorgesystem herausgeführt werden. Leistungen sollen sich am tatsächlichen Bedarf des Menschen mit Behinderung orientieren.

Zudem soll die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger (z.B. Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger) untereinander verbessert werden, um so das Verfahren zu vereinfachen und „Leistungen wie aus einer Hand“ zu ermöglichen. Es soll künftig vermieden werden, dass Menschen, die zur Deckung eines teilhabebedingten Bedarfs z.B. auf Leistungen mehrerer Rehabilitationsträger angewiesen sind, zu mehreren Behörden geschickt werden, um dort einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Auch wurden die Regelungen zur Einkommens- und Vermögensheranziehung angepasst.

Wenn Sie Fragen haben zu Leistungen nach dem Bundesteilhabesetz oder Voraussetzungen für die Gewährung einzelner Leistungen, wenden Sie sich bitte an die Sozialämter der Kreis- und Stadtverwaltungen.

 

Ansprechpartner sind wie bisher die bekannten Anlaufstellen bei den Kreisen und kreisfreien Städten als (Kosten-)Träger der Eingliederungshilfe. Ferner besteht die Möglichkeit, sich bei Bedarf an eine sog. "ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle (EUTB)"  zu wenden.Informationen zu Beratungsangeboten der EUTB in Ihrer Nähe erhalten Sie unter www.teilhabeberatung.de

 


Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagment

+49 4621 87-569
eingliederungshilfe[at]schleswig-flensburg.de
www.schleswig-flensburg.de/
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig

Mo. 08:30 – 12:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 15:00 – 17:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr

Ammermann

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagment

Bartelsen

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagment

Breitstadt

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagment

Brick

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagment

Dahl

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagment

Erichsen

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagment

Grout

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagment

Hemkendreis

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagment

Hoyer

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagment

Kardel

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagment

Kilders

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagment

Kroll

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagment

Löhr

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagment

Petrowitz

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagment

Renkhoff

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagment

Seyfried

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagment

Sörensen

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagment

Sommerfeldt

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagment

Stahl

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagment

Zander

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagment

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein