Behördennummer 115
Von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung: Das Team der Behördennummer 115 beantwortet Ihre Fragen zu Leistungen der Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Wir beantworten Fragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen schnell und zuverlässig. Eine Rückmeldung erhalten Sie auch dann, wenn wir nicht sofort antworten können.
Kurztext
Eine Rückmeldung erhalten Sie auch dann, wenn wir nicht sofort antworten können.
keine
Bearbeitungsdauer
Ihre Angelegenheit wird beim ersten Kontakt erledigt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, leiten wir diese zur Bearbeitung weiter.
Die 115 ist in der Regel zum Festnetztarif erreichbar und in vielen Flatrates enthalten.
keine
Die 115 ist eine allgemeine Auskunft zu Leistungen der Verwaltung. Auskünfte zu laufenden Verwaltungsverfahren oder rechtliche Beratung sind nicht möglich.
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft
- Eintragung in die Handwerksrolle mit der Meisterprüfung gleichgestellter inländischer Prüfung
- Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten
- Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
- Wohnsitz Abmeldung
Ansprechpartner
FITKO (Förderale IT-Kooperation) – Produktmanagement 115
Tel:
069 4012700
E-Mail:
115[at]fitko.de
Postanschrift:
Zum Gottschalkhof 3
60594
Frankfurt am Main
Kreis Schleswig-Flensburg
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel:
04621 87-0
|
Fax:
04621 87-569
E-Mail:
kreis[at]schleswig-flensburg.de
Web:
www.schleswig-flensburg.de/
Öffnungszeiten:
Allgemein: Montag - Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr und
zusätzlich Donnerstag 15:00 bis 17:00 Uhr
KFZ-Zulassungsbehörden in Schleswig und Flensburg:
Montag - Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
zusätzlich Dienstag: 13:30 bis15:30 Uhr und
Donnerstag: 13:30 bis 16:30 Uhr
Führerscheinstelle:
Montag - Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr und
Donnerstag: 15:00 bis 17:00 Uhr
Amt für Ausbildungsförderung:
Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 bis 12:00Uhr, 13:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr, 15:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Bau- /Umweltbereich:
Montag: 8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 bis 12:00 Uhr, 15:00 bis 17:00 Uhr
Ausländerbehörde:
Die Ausländerbehörde ist am Montag, Mittwoch und Freitag nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung geöffnet.
Dienstags: geschlossen.
Donnerstags ist die Ausländerbehörde für Duldungen und Aufenthaltsgestattungen ohne vorherige Absprache eines Termins von 8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr geöffnet.
Für alle anderen ausländerrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Erteilung von Aufenthaltstiteln, Verpflichtungserklärungen) ist immer ein Termin erforderlich. Dies gilt auch für Einbürgerungsanträge.
Für die Beantragung von elektronischen Aufenthaltstiteln, Reiseausweisen und Verpflichtungserklärungen ist immer ein Termin erforderlich.
Das Sachgebiet Eingliederungshilfe des Kreises bietet dienstags - zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten des Kreises - eine Sprechstunde von 14:00 bis 16:00 Uhr an: Ein Anlaufpunkt bei allen Fragen rund um das Thema Eingliederungshilfe.
Sozialzentren des Kreises
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 13:30 - 17:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Stadt Flensburg
Rathausplatz 1
24937 Flensburg
|
Fax:
0461 85-2971
E-Mail:
stadtverwaltung[at]flensburg.de
Web:
www.flensburg.de
Postanschrift:
24931 Flensburg
Öffnungszeiten:
Fachbereiche allgemein
Montags - Freitags 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 - 17:30 Uhr
Hinweis:
Davon abweichende Öffnungszeiten finden Sie in den jeweiligen Fachdienststellen
Stadt Schleswig
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 814-0
|
Fax:
+49 4621 814-199
E-Mail:
stadt[at]schleswig.de
Web:
www.schleswig.de/startseite
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.
Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.