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Die Ratsversammlung der Stadt Schleswig hat in ihrer Sitzung am 4. Mai 2026 einen Grundsatzbeschluss zur Anwendung der Baugesetzbuch-Novelle 2025 („Bau-Turbo“) gefasst. Ziel ist es, die neuen gesetzlichen Möglichkeiten zur Beschleunigung des Wohnungsbaus aktiv zu nutzen und gleichzeitig eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.

Mehr Tempo beim Wohnungsbau - mit klaren Leitplanken

Mit dem sogenannten Bau-Turbo hat der Bundesgesetzgeber neue Instrumente geschaffen, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Gleichzeitig setzt der Grundsatzbeschluss klare Rahmenbedingungen: Auch bei beschleunigten Verfahren bleibt die Wahrung der städtebaulichen Ordnung oberstes Ziel. Bauvorhaben müssen sich weiterhin in das Stadtbild einfügen und die Qualität der Quartiere sichern.

Die Stadt Schleswig wird die neuen Regelungen gezielt anwenden, um zusätzliche Spielräume für den Wohnungsbau, unter qualitativen, ausgewogenen und nachhaltigen Kriterien, zu nutzen und Verfahren effizienter zu gestalten. Dazu betont Bürgermeister Jonas Kähler: „Der Bau-Turbo eröffnet uns die Möglichkeit, schneller auf den steigenden Wohnraumbedarf zu reagieren. Entscheidend ist für uns dabei, dass wir diese Instrumente verantwortungsvoll einsetzen – mit klaren Vorgaben für sozialen Wohnraum, Barrierefreiheit und eine gute städtebauliche Einbindung.“

Soziale und nachhaltige Wohnraumentwicklung im Fokus

Ein zentraler Bestandteil des Beschlusses ist die Verknüpfung von beschleunigten Verfahren mit verbindlichen städtebaulichen Anforderungen. So wird bei größeren Bauvorhaben unter anderem festgelegt, dass ein Anteil an gefördertem Wohnraum geschaffen wird, barrierefreie Wohnungen berücksichtigt werden und auch kleinere, bezahlbare Wohnungen entstehen. 

Darüber hinaus werden klare Fristen für die Umsetzung der Bauvorhaben vereinbart, um eine zügige Realisierung sicherzustellen und Spekulationen entgegenzuwirken.

Innenentwicklung hat Vorrang

Die Stadt Schleswig setzt weiterhin auf eine nachhaltige Siedlungsentwicklung. Vorrangig sollen Flächen im Innenbereich genutzt und nachverdichtet werden. Hierzu wird aktuell ein Innenentwicklungskonzept erarbeitet, das geeignete Potenzialflächen identifiziert.

Neue Wohnbauprojekte im Außenbereich bleiben die Ausnahme und sind nur unter engen Voraussetzungen möglich, etwa wenn sie sich in bestehende Strukturen einfügen oder der Umnutzung vorhandener Gebäude dienen.

Interesse am Bau-Turbo bereits erkennbar

Bereits seit Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen am 30. Oktober 2025 zeigt sich ein deutliches Interesse an den neuen Möglichkeiten. Seit November 2025 sind bei der Stadt Schleswig insgesamt zwölf Bauanträge und Bauvoranfragen mit Bezug zum Bau-Turbo eingegangen. Davon wurden drei Bauanträge sowie vier Bauvoranfragen positiv beschieden. 

In einem Fall wurde die erforderliche Zustimmung nicht erteilt. Vier weitere Verfahren befinden sich derzeit noch in Bearbeitung.

Auch bei den bereits vor dem Grundsatzbeschluss eingegangenen Anträgen wurde im Rahmen der Prüfung berücksichtigt, ob die Vorhaben den nun beschlossenen Grundsätzen entsprechen.

Verlässliche Orientierung für Bauwillige

Mit dem Grundsatzbeschluss schafft die Stadt Schleswig Transparenz und Planungssicherheit für Bauwillige, Investor*innen und Projektentwickler*innen. Gleichzeitig behält die Stadt die notwendige Steuerungsmöglichkeit, um die Entwicklung aktiv zu begleiten. Die Entscheidung über die konkrete Anwendung der neuen Regelungen erfolgt weiterhin im Einzelfall durch den Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss.

Schleswig als attraktiver Wohnstandort stärken

Mit der Umsetzung des Bau-Turbos verfolgt die Stadt das Ziel, ihre Rolle als attraktiver Mittelpunkt der Region weiter auszubauen. Der beschleunigte Wohnungsbau soll dazu beitragen, den bestehenden Bedarf zu decken und gleichzeitig eine lebenswerte, ausgewogene Stadtentwicklung sicherzustellen.