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Vom 30. April bis 4. Mai 2026 findet auf dem Stadtfeld der Dommarkt statt. Aufgrund der Veranstaltung kommt es im Umfeld des Stadtfeldes zu verkehrsrechtlichen Änderungen.

Sperrungen und Geschwindigkeitsregelungen
Anlässlich des Jahrmarktes wird die übrige Fläche des Stadtfeldes im Zeitraum vom 25. April bis einschließlich 7. Mai vollständig gesperrt, um den Auf- und Abbau sowie die Durchführung des Dommarktes zu gewährleisten. In diesem Zeitraum ist zudem der Bereich zwischen Stadtfeld 32 und 38 vollständig gesperrt. Die Anwohner*innen werden entsprechend informiert.

Zusätzlich wird ab dem 30. April in der Straße „Stadtfeld“ (Westseite) zwischen dem Einmündungsbereich des Fitnessstudios „Vitalien“ und „Stadtfeld“ (Nordstraße) eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet. In der Straße „Wildemannsgang“ werden zwei Taxistellplätze ausgeschildert. Darüber hinaus werden vor den Grundstücken Stadtfeld 8, Stadtfeld 16 sowie hinter Stadtfeld 24 mobile Halteverbotsschilder aufgestellt, die ein Halteverbot ab dem 25.04.2026 anordnen.

Besucherführung und Zuwegung
Zur sicheren Führung der Besucherströme über den temporären ZOB wird im Bereich der Lichtsignalanlage eine Fußgängerfurt mit entsprechender Haltelinie aufgebracht. Die Querung über die Straße „Stadtfeld“ erfolgt weiterhin über die vorhandene Lichtsignalanlage. Von dort werden die Fußgänger*innen gezielt über die Zufahrt des ZOB auf das Veranstaltungsgelände geleitet. Weitere Zugänge zum Dommarkt bleiben unverändert bestehen.

Verlegung des Wochenmarktes
Der Wochenmarkt am Samstag, dem 2. Mai, wird aus diesem Anlass auf den Schwimmhallenparkplatz in der Friedrich-Ebert-Straße gegenüber der Schwimmhalle verlegt. Der Wochenmarkt findet dort wie gewohnt in der Zeit von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt. Für die Durchführung des Wochenmarktes wird der Schwimmhallenparkplatz ganztätig gesperrt. Nach abgeschlossener Reinigung wird die Sperrung wieder aufgehoben.

Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmenden, Wochenmarktbesucher*innen und Anlieger*innen um Verständnis für die erforderliche Maßnahme und die damit verbundenen Einschränkungen.