Fortführung des Gewerbes bei Untersagung wegen Unzuverlässlichkeit durch einen Stellvertreter beantragen
Wurde die Erlaubnis zum Gewerbebetrieb (erlaubnispflichtig) entzogen, kann die zuständige Behörde auf Antrag gestatten, den Betrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen.
Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.
Regionale Hinweise
Die Aufnahme von Erlaubnisanträgen kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Es fallen derzeit Gebühren von 150,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Von der Gewerbeuntersagung zu unterscheiden ist die Betriebsuntersagung nach § 16 Abs. 3 der Handwerksordnung (HwO).
- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Fahrschule: Zweigstellenerlaubnis
- Handwerk: Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen
- Telemedien
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Ansprechpartner
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
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Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
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Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Gewerbeangelegenheiten
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Frau Katzung
Mitarbeiter Gewerbeangelegenheiten
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+49 4103 707-377
+49 4103 70788-377
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Herr Andreas Langbehn
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein