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Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

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Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.

Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.

 

Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

 

Regionale Hinweise

Für im Boden verankerte Außenwerbung wenden Sie sich bitte an die Kontakte aus dem Fachdienst Bauverwaltung.

Bei mit Gebäude verbundener Außenwerbung wenden Sie sich an den Kontakt im Fachdienst Bauaufsicht.

 

Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

 


Ansprechpartner

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Sondernutzung und Wochenmärkte

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice | Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
ordnungsbehoerde[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel

Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Herr Hoffmann

Mitarbeiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Sondernutzung und Wochenmärkte

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Sondernutzung und Wochenmärkte

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+49 4103 707-247
+49 4103 70788-247
S.Hoffmann[at]stadt.wedel.de
Zimmer: 37

Herr Hoffmann

Mitarbeiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Sondernutzung und Wochenmärkte

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Sondernutzung und Wochenmärkte

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Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

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www.ea-sh.de
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24114 Kiel

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein