Anliegerbescheinigung beantragen
Sie möchten ein Grundstück erwerben? Mithilfe einer Anliegerbescheinigung können Sie erfahren, welche gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück zusammenhängen.
Wer in Deutschland ein Grundstück besitzt, muss darauf Abgaben zahlen. Dazu zählen beispielsweise die Grundsteuer oder Grundbesitzabgaben wie Abfall- oder Abwassergebühren.
Wenn Sie ein bestimmtes Grundstück erwerben möchten, können Sie eine Anliegerbescheinigung beantragen.
Mit der Anliegerbescheinigung erfahren Sie, welche maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben Sie als Besitzerin oder Besitzer zahlen müssten. Darunter gehören zum Beispiel:
- Erschließungsbeiträge,
- Straßenausbaubeiträge und
- Kanalanschlussbeiträge.
Die Anliegerbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
Darüber hinaus können Sie bei der zuständigen Gemeinde eine hierfür anfallende Gebühr erfragen.
Kurztext
- mit für Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen sich Interessierte Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben
- Anliegerbescheinigung kann form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden
- hierfür anfallende Gebühr ist bei zuständiger Gemeinde zu erfragen
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Eindeutige Identifikation des Grundstücks
- Flurstücksnummer
- Liegenschaftskataster-Kennung
- Grundbuchblattnummer und -auszug
- gegebenenfalls Adresse
Ansprechpartner
Bauverwaltung
Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt | Bauverwaltung und öffentliche Flächen
+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
bauverwaltung[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Frau Bonna
Mitarbeiter Bauverwaltung
Bauverwaltung
Kontakt herunterladen
+49 4103 707-250
+49 4103 70788-250
c.bonna[at]stadt.wedel.de
Zimmer:
204
Frau Katrin Hinz
Mitarbeiter Bauverwaltung
Bauverwaltung
Kontakt herunterladen
+49 4103 707-384
+49 4103 70788-384
k.hinz[at]stadt.wedel.de
Zimmer:
210
Frau Bonna
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c.bonna[at]stadt.wedel.de
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k.hinz[at]stadt.wedel.de
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+49 4103 707-0
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Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Zentrale Vergabestelle
Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt | Bauverwaltung und öffentliche Flächen
vergabestelle[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein