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Sie möchten ein Grundstück erwerben? Mithilfe einer Anliegerbescheinigung können Sie erfahren, welche gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück zusammenhängen.

Wer in Deutschland ein Grundstück besitzt, muss darauf Abgaben zahlen. Dazu zählen beispielsweise die Grundsteuer oder Grundbesitzabgaben wie Abfall- oder Abwassergebühren.

Wenn Sie ein bestimmtes Grundstück erwerben möchten, können Sie eine Anliegerbescheinigung beantragen.

Mit der Anliegerbescheinigung erfahren Sie, welche maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben Sie als Besitzerin oder Besitzer zahlen müssten. Darunter gehören zum Beispiel:

  • Erschließungsbeiträge,
  • Straßenausbaubeiträge und
  • Kanalanschlussbeiträge.

Die Anliegerbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

Darüber hinaus können Sie bei der zuständigen Gemeinde eine hierfür anfallende Gebühr erfragen.

Kurztext

  • mit für Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen sich Interessierte Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben
  • Anliegerbescheinigung kann form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden
  • hierfür anfallende Gebühr ist bei zuständiger Gemeinde zu erfragen

 

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

 

Eindeutige Identifikation des Grundstücks

  • Flurstücksnummer
  • Liegenschaftskataster-Kennung
  • Grundbuchblattnummer und -auszug
  • gegebenenfalls Adresse

 


Ansprechpartner

Bauverwaltung

Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt | Bauverwaltung und öffentliche Flächen

+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
bauverwaltung[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel

Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Frau Bonna

Mitarbeiter Bauverwaltung

Bauverwaltung

Kontakt herunterladen
+49 4103 707-250
+49 4103 70788-250
c.bonna[at]stadt.wedel.de
Zimmer: 204

Frau Katrin Hinz

Mitarbeiter Bauverwaltung

Bauverwaltung

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+49 4103 707-384
+49 4103 70788-384
k.hinz[at]stadt.wedel.de
Zimmer: 210

Frau Bonna

Mitarbeiter Bauverwaltung

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c.bonna[at]stadt.wedel.de
Zimmer: 204

Frau Katrin Hinz

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k.hinz[at]stadt.wedel.de
Zimmer: 210

Bauverwaltung und öffentliche Flächen

Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt

+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
bauverwaltung[at]stadt.wedel.de
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Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel

Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

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Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Zentrale Vergabestelle

Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt | Bauverwaltung und öffentliche Flächen

vergabestelle[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel

Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein