Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Die Ordnungsbehörden können bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung jederzeit den Betrieb von erlaubnisfreien Gaststätten untersagen.
Bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung, wenn Sie beispielsweise die notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzen, kann eine Untersagung für das erlaubnisfreie Gaststättengewerbe erfolgen.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Die Untersagung kann auch vor Beginn des Betriebes eines erlaubnisfreien Gaststättengewerbes erfolgen.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
- Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Baustatik: Prüfingenieurin / Prüfingenieur - Anerkennung
- Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
- Zulassung als Sachverständiger für Gegenproben beantragen
Ansprechpartner
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
ordnungsbehoerde[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
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22880 Wedel
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22871
Wedel
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
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Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
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Mitarbeiter Gewerbeangelegenheiten
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Herr Andreas Langbehn
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein