Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes erhalten
- Erlaubnis als Buchmacher beantragen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen
- Fahrlehrerlaubnis für die Durchführung von Fahrerlaubnisprüfung anerkennen lassen
Ansprechpartner
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
ordnungsbehoerde[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Gewerbeangelegenheiten
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Frau Katzung
Mitarbeiter Gewerbeangelegenheiten
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+49 4103 707-377
+49 4103 70788-377
d.katzung[at]stadt.wedel.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
36
Herr Andreas Langbehn
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+49 4103 707-242
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein