Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Kommune beantragen.
Neue und geänderte Flächennutzungspläne sind in der Regel online verfügbar. Ist das bei einem Flächennutzungsplan, nicht der Fall, können Sie über dessen Inhalte Auskunft beantragen, wenn sie ihn einsehen möchten. Die örtlich zuständige Behörde der örtlichen Kommune oder der Verfahrensträger ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Ein Flächennutzungsplan
- ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
- hat keine rechtlich bindende Bedeutung. Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wir jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.
Nutzungsmöglichkeiten sind
- Wohnen,
- Gewerbe,
- Verkehr,
- Infrastruktur,
- Erholung oder
- Natur und Umwelt.
Er besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der Planungsziele
- verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt
- Legende zu den Karten sowie
- Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
Kurztext
- Flächennutzungsplan Auskunft
- Auskunft zum Inhalt eines Flächennutzungsplans erhalten
- Flächennutzungsplan
- ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan
- hat keine rechtlich bindende Bedeutung
- im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt, also wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll
- Nutzungsmöglichkeiten sind
- Wohnen,
- Gewerbe,
- Verkehr,
- Infrastruktur,
- Erholung oder
- Natur und Umwelt
- zuständige Behörde beziehungsweise Verfahrensträger ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen
- geänderte und neue Flächennutzungspläne werden im Internet bereitgestellt
- handelt es sich um einen älteren Flächennutzungsplan, muss die Einsicht gegebenenfalls zunächst beantragt werden
- Antrag auf Auskunft kann formlos gestellt werden
- abhängig von zuständiger Kommune kann der Antrag per Post, online oder per Mail gestellt werden
- Antrag ist kostenlos
- der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der Planungsziele,
- verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
- Legende zu den Karten
- Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
- zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Flächennutzungsplan beschriebene Gebiet liegt
Regionale Hinweise
Mehr zum Flächennutzungsplan finden Sie hier
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
- Sie prüfen, ob Ihre Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan im Internet bereitgestellt hat.
- Wenn nicht, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die für den Flächennutzungsplan örtlich zuständige Kommune.
- Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
- vor Ort bei der zuständigen Behörde,
- elektronisch oder
- schriftlich.
Voraussetzungen
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Bundesrecht.
Es fallen keine Kosten an.
Keine
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer Anlage einreichen
- Verwertungsnachweis erhalten
- Zerlegungsvermessung veranlassen
Ansprechpartner
Stadt Wedel Fachbereich 2 Bauen und Umwelt
+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
info[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Stadt- und Bauleitplanung
Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt | Stadt- und Landschaftsplanung
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Wedel
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Herr Torben Klaucke
Mitarbeiter Stadt- und Bauleitplanung
Stadt- und Bauleitplanung
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+49 4103 70788-347
T.Klaucke[at]stadt.wedel.de
Zimmer:
213
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein